Kreditzweitmärkte

Ampel setzt EU-Richtlinie zur Reduzierung notleidender Kredite um

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte auf den Weg gebracht. Mit den neuen Vorgaben soll der Abbau notleidender Kredite in den Bankbilanzen erleichtert werden.

Ampel setzt EU-Richtlinie zur Reduzierung notleidender Kredite um

Ampel setzt Richtlinie zur NPL-Reduzierung in Bankbilanzen um

ahe Berlin

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte auf den Weg gebracht. Mit den neuen Vorgaben soll der Abbau notleidender Kredite in den Bankbilanzen erleichtert werden. Mit dem sogenannten Kreditzweitmarktförderungsgesetz setzt die Ampel eine entsprechende EU-Richtlinie um, die einen einheitlichen Rahmen für den Ankauf sogenannter Non-performing Loans (NPL) schaffen soll.

Dienstleister, die für solche Käufer tätig werden, unterstellt das neue Gesetz der Finanzaufsicht BaFin. Zugleich wird das Schutzniveau für Schuldner auf EU-Ebene harmonisiert. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist dieses Niveau in Deutschland für Inkassodienstleister bereits weitgehend Standard.

Als gering schätzt das Ministerium auch die unmittelbare Wirkung der ebenfalls mit dem neuen Gesetz umgesetzten Teile der Daisy-Chain-Verordnung der EU. Diese enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Finanzinstituten als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen. Eine praktische Anwendung hierfür gebe es derzeit nur bei bestimmten Bankkonzernen, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig seien, hieß es.

Die 2021 und 2022 beschlossenen EU-Vorgaben sollen Risiken im Bankensektor reduzieren und damit zu einer effizienteren Banken- und Kapitalmarktunion beitragen. Das Finanzministerium verwies darauf, dass bei der Umsetzung darauf geachtet worden sei, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.