BaFin bemängelt IT-Schwachstellen der NBank
BaFin bemängelt
IT-Schwachstellen der NBank
Förderbank muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten
ste Hamburg
Die Finanzaufsicht BaFin hat nach einer Sonderprüfung bei der NBank Mängel im Bereich der Informationstechnologie (IT) festgestellt und zusätzliche Eigenmittelanforderungen bis zur Mängelbeseitigung angeordnet. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen müsse sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist, so die BaFin in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung. Die NBank habe für sie geltende Vorgaben des Kreditwesengesetzes nicht erfüllt. „Die Prozesse und das Auslagerungsmanagement der Informationstechnologie waren mängelbehaftet.“
Beseitigung bis 2026 avisiert
Die NBank nimmt die Kritik nach eigenen Angaben sehr ernst. Erste Schritte zur Beseitigung seien bereits nach dem Abschlussgespräch mit der BaFin Ende Februar eingeleitet worden. So sei ein Programm aufgesetzt worden, um die Feststellungen abzuarbeiten. Dies diene auch dazu, künftige IT-Anforderungen besser zu erfüllen. Ziel sei es, die Mängel in enger Abstimmung mit BaFin und Bundesbank bis Ende 2026 abzuarbeiten, teilte das Institut weiter mit.
Niedersachsen wertet Institut auf
Die zwischenzeitliche Erhöhung des Eigenkapitals werde sich nicht auf die Förderungen oder den Landeshaushalt auswirken. Im September hatte die Landesregierung in Hannover beschlossen, zur Weiterentwicklung der NBank einen Teil des Wohnraum- und Wohnquartierförderfonds (WoFF) in das Institut einzubringen und somit das Eigenkapital der 2004 entstandenen NBank um 450 Mill. Euro zu erhöhen. Mit der Stärkung des Förderinstituts will sich Niedersachsen für die Transformation der regionalen Wirtschaft hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Geschäftsmodellen und Produktionsweisen wappnen.
IT-Strukturen im Visier der Aufsicht
Die NBank verwies darauf, dass die BaFin IT-Strukturen deutscher Banken seit 2022 verstärkt unter die Lupe nehme. Allein 2023 habe die Aufsicht gegen mehr als 730 Kreditbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken und ähnliche Einrichtungen Sanktionen im Bereich der Eigenmittel und Liquiditätsmaßnahmen verhängt. Im Sektor der Förderbanken hatten zuletzt die Landeskreditbank Baden-Württemberg, die Investitionsbank Berlin, die Landwirtschaftliche Rentenbank sowie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Auflagen erhalten.