Hohe Geldwäscherisiken

BaFin untersagt Varengold Bank Transaktionen mit Iran-Bezug

Die BaFin hat der Varengold Bank wegen "hoher Geldwäscherisiken" und "gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention" verboten, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Die Bank relativiert.

BaFin untersagt Varengold Bank Transaktionen mit Iran-Bezug

BaFin untersagt Varengold Bank Transaktionen mit Iran-Bezug

Aufsicht sieht Defizite in der Geldwäscheprävention

phh Frankfurt

Die BaFin hat der Varengold Bank wegen “hoher Geldwäscherisiken” und “gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention” verboten, Transaktionen mit sogenannten „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem sei ein Sonderbeauftragter bestellt worden, wie die Aufsicht am Donnerstag mitteilte.

Das Transaktionsverbot soll laut BaFin verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird. Die BaFin hatte zuvor in einer von ihr angeordneten, aber noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung festgestellt, dass die Varengold Bank “systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen” aufweise. Die BaFin bemängelt vor allem die verstärkten Sorgfaltspflichten, die vor allem bei Geschäften mit Iran-Bezug erforderlich seien. Dazu zähle das Betreiben einer Monitoring-Anwendung.

Für die Varengold Bank bedeutet dies nun konkret, dass sie ohne die explizite Zustimmung des Sonderbeauftragten keine ein- oder ausgehenden Transaktionen mit Payment Agents ausführen darf. Weiter ist es ihr ohne Zustimmung nicht gestattet, Hochrisiko-Transaktionen mit Bezug zu Iran als Drittstaat sowie Transaktionen mit von in Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen durchzuführen. Will die Varengold Bank derlei Transaktionen tätigen, muss sie jeweils nachweisen, dass kein Gesetzes- oder Sanktionsverstoß vorliegt.

Varengold Bank relativiert BaFin-Befunde

Die Varengold Bank wies auf Nachfrage darauf hin, dass es dabei um mögliche Compliance-Verstöße im Geschäftsbereich Commercial Banking beziehungsweise im Zahlungsverkehrsgeschäft geht. Die einzelnen Sachverhalte würden aktuell von sämtlichen Beteiligten intensiv geprüft. Die Bank betonte, dass noch kein rechtsverbindliches Prüfungsergebnis vorliege. Dennoch habe die Bank unverzüglich präventive Maßnahmen im betroffenen Geschäftsbereich ergriffen.

Bereits am 22. Juni hatte die Bank in einer ausführlichen Stellungnahme erklärt, dass es sich bei den Kunden insbesondere um Produzenten und Großhändler von Nahrungsmitteln und Medikamenten handle, die in Nischenmärkten aktiv seien. “Diese Geschäftstätigkeiten laufen und liefen ausdrücklich im Einklang mit der Iran-Embargoverordnung, und diesen Sachverhalt stellt auch der aktuelle Zwischenbericht der Sonderprüfung nicht in Frage”, so die Bank. Die jüngste Veröffentlichung der BaFin fasse den Sachverhalt nochmals grundlegend zusammen, enthalte allerdings keine neuen Informationen, Auflagen oder Maßnahmen.

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