Berufsverband will Aktionärsdemokratie stärken

DVFA schlägt neue Regeln für Kooperation der Eigner vor und empfiehlt, von anderen EU-Staaten zu lernen

Berufsverband will Aktionärsdemokratie stärken

jsc Frankfurt – Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) will die Zusammenarbeit von Investoren und Fondsgesellschaften bei der Ausübung von Stimmrechten und dem Dialog mit Unternehmen stärken: Eine Verankerung von Leitlinien, eine gesetzliche Klarstellung und die Etablierung von Plattformen sollen es den Eignern erleichtern, ihre Interessen zu artikulieren, wie der Berufsverband von Finanzanalysten und Anlagespezialisten festhält. Die Vereinigung richtet die Forderung an den Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung, der im März einen Zwischenbericht mit Vorschlägen zur Stärkung des nachhaltigen Finanzwesens vorgelegt hatte.Konkret fordert der Verband erstens sogenannte Stewardship-Prinzipien, wie Investoren und Fondshäuser als Treuhänder von Anlegern die Interessen gegenüber Unternehmen vertreten sollten. Die DVFA verweist dabei auf die eigenen Stewardship-Leitlinien von März. Demnach sollten Assetmanager etwa zur Kooperation mit anderen Häusern bereit sein, Regeln für die Zuspitzung von Konflikten einführen und sich auf laufende Überwachung und Berichterstattung festlegen. Im Ausland seien Stewardship-Regeln häufig schon üblich.Zweitens sollte laut Verband möglichst gesetzlich verankert werden, inwiefern verschiedene Eigner aus dem Aktionärskreis kooperieren könnten, ohne dass ihre Stimmrechte zusammengezählt werden und sie auf diese Weise wesentliche Meldeschwellen passieren. Die DVFA verweist auf eine Liste der EU-Wertpapieraufsicht ESMA: Nach Vorstellung der Behörde handeln Investoren nicht als einheitlicher Block (“Acting in Concert”), wenn sie gemeinsam beim Aufsichtsrat auftreten, eine Hauptversammlung fordern, Themen für die Hauptversammlung auf die Agenda setzen oder ihr Stimmverhalten zu Punkten wie Kapitalmaßnahmen, Ausschüttungen oder einen Kauf und Verkauf abstimmen. Anders als andere europäische Länder habe Deutschland die Abgrenzung nicht deutlich genug geregelt, moniert der Verband.Drittens sollen nach Vorstellung der DVFA spezielle Plattformen geschaffen werden, um bestimmte Anliegen gegenüber Unternehmen zu bündeln. Das soll kleineren Investoren ohne spezialisierte Fachabteilung ermöglichen, ihre Stimmrechte gezielt einzusetzen, anstatt sich pauschal auf Stimmrechtsberater zu verlassen oder aber das Stimmrecht ruhen zu lassen. Als Vorbild empfiehlt der Verband die niederländische Plattform Eumedion. Appell an RegierungsbeiratDer Sustainable-Finance-Beirat, der im vergangenen Jahr auf Initiative der SPD-geführten Bundesministerien für Finanzen und für Umwelt in Abstimmung mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen worden war, habe sich angesichts der Fülle an Themen noch nicht mit den nun skizzierten Prinzipien näher auseinandersetzen können, sagt Michael Schmidt, Leiter der DVFA-Kommission “Governance & Stewardship” und Vertreter der Fondsgesellschaft Lloyd.Der Beirat aus 38 Experten aus Wirtschaft, Finanzbranche, Forschung und Zivilgesellschaft hatte für das nachhaltige Finanzwesen etwa umfassende Berichtspflichten für Investoren und Unternehmen, eine einheitliche Datengrundlage und ein Produktbewertungssystem gefordert. Die bislang oft unkonkreten Vorschläge sollen als Denkanstoß für Finanzbranche, Aufsicht und Politik dienen. In der Coronakrise sollte der Bund nach Vorstellung des Beirats verstärkt Mittel über die Emission grüner und sozialer Anleihen aufnehmen.In der Kommission der DVFA und in dem Regierungsbeirat sitzen teilweise dieselben Personen. Das gilt für Schmidt, aber auch für den Deka-Vertreter Ingo Speich sowie den Hamburger Wirtschaftsprofessor Alexander Bassen, der im DVFA-Gremium als assoziiertes Mitglied dabei ist. Der Verband habe einen speziellen Aspekt der nachhaltigen Kapitalanlage betont, sagt Schmidt.