Derivatevorgaben verschoben

Börsen-Zeitung, 5.5.2020 bn Frankfurt - Die EU-Aufsichtsbehörden verschieben angesichts der Coronakrise Vorgaben für außerbörsliche Derivategeschäfte. Die Bankenbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die...

Derivatevorgaben verschoben

bn Frankfurt – Die EU-Aufsichtsbehörden verschieben angesichts der Coronakrise Vorgaben für außerbörsliche Derivategeschäfte. Die Bankenbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Wertpapierbehörde ESMA haben am Montag angekündigt, Einschusspflichten im bilateralen Geschäft um ein Jahr zu verschieben. Zugleich legten sie gemeinsam entsprechende regulatorische technische Standards vor, welche die Verordnung zur Risikominderung außerbörslicher Derivategeschäfte ohne zentrales Clearing ergänzen.Im Ergebnis müssen Gegenparteien mit einem Nominalvolumen nicht zentral abgerechneter Derivate von aggregiert durchschnittlich mehr als 50 Mrd. Euro erst ab September kommenden Jahres Margins hinterlegen, für Gegenparteien mit aggregiert mehr als 8 Mrd. Euro gilt dies ab September übernächsten Jahres. Damit folgen die Behörden dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, die vor gut einem Monat über einen entsprechenden Beschluss informiert hatten.