Gesetzespaket zum Krisenmanagement

EU-Abwicklungsregeln für kleine Banken rücken näher

Die nationalen Regierungen haben ihre Position hinsichtlich der Abwicklungsregeln für kleinere Banken gefunden. Sie unterscheidet sich von den Vorschlägen der EU-Kommission erheblich.

EU-Abwicklungsregeln für kleine Banken rücken näher

Neue EU-Abwicklungsregeln rücken näher

fed Brüssel

Gesetzespaket zum Krisenmanagement kommt voran – Rat einigt sich auf Kompromiss

Den Schlussverhandlungen über das Gesetzespaket „Krisenmanagement und Einlagensicherung“ (CMDI) steht nichts mehr im Wege. Nach dem EU-Parlament hat auch der Rat seine Position gefunden. Deutschlands Banken beobachten die Entwicklungen genau, geht es doch unter anderem um die Abwicklung kleiner Banken.

In Brüssel haben sich die nationalen Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigt, mit der sie in die Schlussverhandlungen über das Gesetzespaket zum Krisenmanagement von Banken gehen. Im sogenannten CMDI-Paket geht es unter anderem um Regeln für die Abwicklung angeschlagener Kleinbanken. Die Abwicklung großer Finanzkonzerne ist bereits durch die EU-Abwicklungsrichtlinie BRRD geregelt.

Abwicklung muss im öffentlichen Interesse liegen

Der Rat hat sich darauf verständigt, dass ein Abwicklungsverfahren nur dann eingeleitet werden kann, wenn es als im öffentlichen Interesse liegend angesehen wird. Für diese Bewertung wurden Kriterien festgelegt. Zunächst muss die Abwicklungsbehörde feststellen, ob eines der Abwicklungsziele gefährdet wäre, wenn eine schwer angeschlagene Kleinbank per Insolvenzverfahren entsorgt würde.

Sollte dies der Fall sein, müsste die Insolvenz effizienter sein – ansonsten würde die Abwicklung gewählt. Bei der Einschätzung der durch eine Abwicklung ausgelösten Turbulenzen muss die Behörde nach dem Willen des Rats nicht allein die nationale Ebene beachten, sondern auch das regionale Umfeld.

MREL erste Verteidigungslinie

Der Rat weist darauf hin, dass die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, die sogenannte MREL, nach wie vor die „erste Verteidigungslinie“ darstellten. Der neue Krisenmanagement-Rahmen ziele jedoch darauf ab, den Rückgriff auf branchenfinanzierte Sicherheitsnetze als zusätzliche Finanzierungsquelle zu erleichtern.

An dieser Stelle distanzieren sich die nationalen Regierungen aber spürbar vom Vorschlag der EU-Kommission, denn der Rat sieht zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vor, die „Moral Hazard“ vorbeugen sollen. Die Brückenfinanzierung dürfe nicht an die Stelle der Verlustübernahme durch die Aktionäre der ausfallenden Bank treten. In diesem Zusammenhang führt der Rat wieder einen „Super-Präferenzstatus“ für die durch das Einlagensicherungssystem geschützten Einleger und damit auch für das Einlagensicherungssystem im Falle eines Forderungsübergangs ein.

BVR-Präsidentin Kolak lobt Position des Rats

Die genossenschaftliche Bankengruppe in Deutschland begrüßt die Positionierung der nationalen Regierungen. „Der Rat hat die herausragende Bedeutung der Institutssicherungssysteme für das Kundenvertrauen und die Finanzstabilität deutlich besser erkannt als die Europäische Kommission und das EU-Parlament“, kommentierte Marija Kolak, die Präsidentin des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). Zwar sei der Rat nicht der geforderten Ausnahme für Banken, die einem Institutssicherungssystem angehören, gefolgt. Gleichwohl bleibe „die Möglichkeit bestehen, präventive Maßnahmen zugunsten der institutssicherungsgeschützten Banken durchzuführen, wenn auch unter strengeren und aufwendigeren Bedingungen“, heißt es in einer Reaktion des BVR.

Sparkassen: Zu bürokratisch

Sparkassenpräsident Ulrich Reuter erklärte, die Korrekturen am ursprünglichen Entwurf gingen in die richtige Richtung. So sei etwa die Beibehaltung der besonderen Vorrangstellung der Ansprüche aus Positionen gedeckter Einlagen in Insolvenzverfahren positiv. Die Änderungen am Kommissionsvorschlag seien „aber nicht weitgehend genug und im Ergebnis zu bürokratisch und komplex“, meinte Reuter. Selbst die vom Rat verabschiedeten Änderungen brächten noch zahlreiche neue administrative Belastungen für Institute und Sicherungssysteme mit sich.

Im Grundsatz positiv fällt die Bewertung der privaten Banken aus: Von „einer deutlichen Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission“ spricht Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Er begrüßt, dass die Vorrangstellung der Sicherungssysteme in der Gläubigerhierarchie beibehalten und die Verwendung der Einlagensicherungsmittel in der Abwicklung stark eingeschränkt werden soll.

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