CSRD

Neue ESG-Berichtspflichten ab 2024

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung verständigt, in die deutlich mehr Unternehmen als bisher einbezogen werden. Kritik kommt aus Deutschland, weil Belastungen insbesondere für den Mittelstand befürchtet werden.

Neue ESG-Berichtspflichten ab 2024

ahe Brüssel

Unternehmen und Finanzinstitute haben in der EU ab 2024 eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden, in der sie ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Risiken transparenter machen müssen. Die EU-Gesetzgeber einigten sich jetzt auf die Ausgestaltung der neuen CSRD-Regeln (Corporate Sustainability Reporting Directive), die die bisherige Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen (NFRD) ersetzen wird.

Wie die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament nach den Schlussverhandlungen mitteilten, werden größere Unternehmen künftig verpflichtet sein, über Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren umfassend zu berichten. Investoren sollen so Zugang zu verlässlichen, transparenten und vergleichbaren Daten erhalten. „Greenwashing ist damit vorbei“, betonte der französische Finanzminister Bruno Le Maire für die EU-Mitgliedstaaten.

Finanzmarktkommissarin Mai­read McGuinness sprach von einem Meilenstein in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nun gleichberechtigt neben der Finanzberichterstattung stehen“, stellte sie klar. Dies werde den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem vorantreiben und Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen effizienter zu kommunizieren und zu steuern.

Nach Angaben des EU-Parlaments gelten die neuen Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Mill. Euro – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Damit sind auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) betroffen. Diese erhalten allerdings für eine Übergangszeit eine Opt-out-Möglichkeit, so dass sie bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind. Einbezogen in die neuen Regeln werden auch außereuropäische Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 150 Mill. Euro in der EU.

Die neue CSRD-Richtlinie soll grundsätzlich in drei Stufen eingeführt werden: Sie gilt ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen. Die erste Berichterstattung findet damit 2025 statt. Ein Jahr später folgen die anderen großen Unternehmen. Und Anfang 2026 kommen schließlich noch die börsennotierten KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen dazu.

„Ein Bürokratiemonster“

Die CSRD-Regulierung führt eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie eine verbesserte Zugänglichkeit von Informationen ein, indem sie deren Veröffentlichung in einem eigenen Abschnitt von Unternehmenslageberichten vorschreibt. Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Berichtsregeln einhalten, muss ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer oder Zertifizierer bestätigen, dass die Nachhaltigkeitsinformationen den Zertifizierungsstandards entsprechen. Dies gilt auch für die Berichterstattung von außereuropäischen Unternehmen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wird für die Festlegung der europäischen Standards verantwortlich sein. Der gefundene Kompromiss wurde insbesondere wegen der breiten Einbeziehung der Unternehmen auch im EU-Parlament kritisiert. Die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler verwies darauf, dass allein in Deutschland mit dieser Einigung zehnmal so viele Unternehmen wie bisher in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen und mit „noch mehr Bürokratie bei ungewissem Mehrwert“ konfrontiert würden.

„Diese Einigung ist für den deutschen Mittelstand äußerst unbefriedigend. Dass an der Börse notierte KMU nun doch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden sollen, kann die betroffenen Unternehmen vor riesige Herausforderungen stellen“, erklärte Niebler. In den aktuell schwierigen Zeiten mit Pandemie, Energiekrise, abgerissenen Lieferketten und dem Krieg in der Ukraine dürften Betriebe nicht weiter belastet werden.

Nieblers Parteifreund Markus Ferber glaubt ebenfalls, dass der Kompromiss zulasten europäischer Unternehmen geht. „Bei der CSRD ist zwar vieles gut gemeint, aber wenig gut gemacht“, monierte der Finanzexperte. „Die CSRD ist ein Bürokratiemonster, das sich unter dem Tarnmantel der Nachhaltigkeit versteckt.“

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