Spürbare Kapitalabschläge für Infrastruktur geplant

Brüssel wartet auf Analysen der EIOPA

Spürbare Kapitalabschläge für Infrastruktur geplant

fed Brüssel – Versicherer und andere institutionelle Investoren dürfen darauf hoffen, dass die Anforderungen zur Kapitalunterlegung für Infrastrukturfinanzierungen nicht bloß geringfügig, sondern kräftig reduziert werden. Spekulationen, denenzufolge die Abschläge bei den Kapitalanforderungen nahe 30 % liegen könnten, wurden in Brüssel bestätigt. “Es können am Ende auch 25 % oder 35 % sein”, hieß es. “Aber die Größenordnung stimmt im Prinzip.”EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem Begleitbrief zu seiner Grundsatzrede zur Lage der EU angekündigt, dass “eine Reduktion der Kapitalpflichten für Infrastrukturinvestitionen” ein wesentlicher Bestandteil der geplanten europäischen Kapitalmarktunion sein werde. Seither wird darüber spekuliert, wie umfangreich dieser Rabatt ausfallen dürfte. Die EU-Kommission wird diese Frage wohl schon bald beantworten. Gegenwärtig wartet die EU-Behörde noch auf Einschätzungen, die sie bei der EU-Versicherungsaufsicht (EIOPA) in Auftrag gegeben hat. Sobald diese Stellungnahme in Brüssel vorliegt, könnte es zügig gehen. Denn dann will die EU-Kommission umgehend einen delegierten Rechtsakt vorlegen, der die EU-Solvabilitätsrichtlinie (Solvency II) – und womöglich auch die EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) – entsprechend anpasst.Es zeichnet sich ab, dass der Abschlag nicht nur für europäisch geförderte Projekte des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) anwendbar sein wird, sondern für alle Vorhaben, die bestimmte Infrastrukturkriterien erfüllen. Sollten das EU-Parlament und die nationalen Regierungen keine Vorbehalte äußern, würden die neuen Regeln – wie bei solchen Durchführungsverordnungen üblich – drei Monate später gelten. Es besteht sogar die Chance, dass die Gesetzgeber schon vorher grünes Licht geben.