Gauweiler wirft Draghi "Befangenheit" vor

Erneute Klage gegen die EZB in Karlsruhe

Gauweiler wirft Draghi "Befangenheit" vor

lz Frankfurt – Der ehemalige CSU-Vizevorsitzende Peter Gauweiler hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Anleihen-Kaufprogramm (Quantitative Easing, QE) der Europäischen Zentralbank (EZB) eingelegt. Das Programm sei undemokratisch und hebele das Wahlrecht der Deutschen aus, kritisiert er. Zugleich erhebt Gauweiler schwere Befangenheitsvorwürfe gegen Mario Draghi. Aufgrund seiner beruflichen Vergangenheit etwa als früherer Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums dürfe Draghi nicht an geldpolitischen Beschlüssen zugunsten von Krisenstaaten mitwirken, fordert er.Gauweiler hatte bereits in mehreren Verfahren gegen die EZB mitgewirkt. So etwa gegen den Lissabon-Vertrag, der zusätzliche Kompetenzen auf die Europäische Union überträgt. Karlsruhe hat den Vertrag zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen, aber eine einschränkende verfassungskonforme Interpretation hinterhergeschoben entlang der Souveränität des Nationalstaats. Im Verfahren gegen den Eurorettungsschirm (EFSF/EFSM) hatte Karlsruhe vor einem “Haftungsautomatismus” gewarnt und zwang die Bundesregierung, dem Bundestag mehr Mitspracherechte im Entscheidungsprozess zu gewähren. Und in Bezug auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), gegen den er ebenfalls geklagt hatte, bestand Karlsruhe auf einer Vetoposition Deutschlands bei haushaltswirksamen Entscheidungen im Rahmen des ESM.In der Klage danach ging es um den Vorläufer des QE-Programms, Outright Monetary Transactions (“OMT”). Das Bundesverfassungsgericht erachtete OMT als nicht vom Mandat der EZB gedeckt, weil es “nicht mehr als währungspolitische, sondern als überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme” anzusehen sei. Es verstoße zudem gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah dies indes völlig anders und hält das OMT-Programm der EZB laut Urteil vom Juni 2015 für rechtmäßig.Auch die Argumentation Gauweilers gegen das QE-Programm der EZB ist nun ähnlich wie gegen OMT gelagert. Die Notenbank will noch bis Ende September 2016 jeden Monat 60 Mrd. Euro in die Märkte pumpen, um das Risiko einer Deflation abzuwenden und die Banken zu mehr Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu animieren. Kürzlich wurde sogar über eine Verlängerung und Erweiterung des QE-Programms schwadroniert. Die EZB strebt damit an, die Inflationsrate wieder in die Gegend von 2 % zu hieven. Schon das, argumentiert Gauweiler, sei “rechtswidrig”, weil der Vertrag von Maastricht die EZB auf Preisstabilität verpflichte, und das sei eine durchschnittliche Inflation von 0 %. Zudem kündige die EZB ihre Staatsanleihen-Ankäufe vorher an, was gegen Vorgaben des EuGH verstoße. “Gravierende Umstände”Und angesichts dessen, dass hoch verschuldete Staaten durch die EZB-Politik profitierten und Risiken auf diesem Weg vergemeinschaftet würden, sei es obendrein unverantwortlich, dass es für die handelnden Personen in der Notenbank keine Befangenheitsregeln gebe. Zumal “tatsächliche gravierende Umstände” dafür sprächen, dass EZB-Präsident Mario Draghi befangen sei, weil er “als Generaldirektor des italienischen Finanzministeriums sowohl für den hohen Schuldenstand Italiens als auch für die Finanzmanipulationen, mit Hilfe derer Italien in die Eurozone aufgenommen wurde, zumindest mitverantwortlich war”. Danach sei er bei der Investmentbank Goldman Sachs gewesen, jener Bank, die Griechenland bei der Verschleierung seines Haushaltsdefizits geholfen habe.