Klimaschutzgesetz ist auf dem Weg

Regierung legt konkrete CO2-Minderungsziele bis 2030 fest - Umweltministerin sieht keine Verwässerung

Klimaschutzgesetz ist auf dem Weg

Die Bundesregierung hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das konkrete Treibhausgasbudgets für einzelne Sektoren bis 2030 festlegt. Für die Einhaltung sind die jeweiligen Ressorts zuständig. “Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien”, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).sp Berlin – Die Bundesregierung hat die am 20. September vorgestellten Eckpunkte ihres “Klimaprogramms 2030” konkretisiert und außerdem ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen soll. Das Gesetz legt erstmals konkrete Einsparungsziele für Emissionen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) bis ins Jahr 2030 für einzelne Sektoren fest (siehe Grafik). Verantwortlich für die Einhaltung der Emissionsbudgets sind künftig die für die einzelnen Sektoren zuständigen Ressorts. “Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien”, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Das Gesetz, in dem auch das Ziel festgeschrieben ist, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2050 auf null abzusenken, soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.Die Kritik der vergangenen Tage an dem Gesetz und dem konkretisierten Klimaschutzprogramm, insbesondere den Vorwurf der Verwässerung der Klimaziele der Bundesregierung wies die Ministerin zurück. Die Ziele fielen jetzt im Gegenteil ambitionierter aus, weil anstelle einer Reduktion von 80 bis 95 % der Emissionen bis 2050 Klimaneutralität angestrebt werde. Das Mittelfristziel bis 2040, das bisher eine Reduktion um 70 % vorgesehen hatte und von einigen Kritikern vermisst werde, habe nur deshalb keinen Bestand, weil es nicht auf dem Pfad zu null Emissionen im Jahre 2050 liege. Bis 2030 will die Regierung im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen die Emissionen gegenüber 1990 um 55 % senken. Monitoring durch KlimaratDamit sich auf dem Weg dorthin nicht wiederholt, was die Regierung mit Blick auf das Klimaziel für 2020 längst eingeräumt hat – die Reduktion der Emissionen um 40 % ist nicht mehr zu schaffen -, legt das Klimaschutzgesetz ein Monitoring fest, das ein rechtzeitiges Nachsteuern ermöglichen soll. “Die Zeit, wo die Umweltministerin ,bitte, bitte` gesagt hat und den anderen ständig auf die Füße treten musste, diese Zeit ist jetzt endgültig vorbei”, sagt Schulze.Stattdessen wird das Umweltbundesamt beginnend mit dem Jahr 2020 jährlich ermitteln, ob die einzelnen Sektoren ihre Emissionsbudgets eingehalten haben. Ein Expertenrat für Klimafragen soll diese Emissionsdaten prüfen und dem Bundestag eine Bewertung vorlegen. Hat ein Sektor sein Emissionsbudget überzogen, muss er innerhalb von drei Monaten nach der Bewertung durch den Klimarat Maßnahmen vorlegen, die sicherstellen, dass die Reduktionsziele in den Folgejahren erreicht werden. Diese Maßnahmen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen zu den damit verbundenen Treibhausgasreduktionen werden wiederum vom Klimarat überprüft, bevor sie dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden.Die konkreten Instrumente werden im Klimaschutzprogramm 2030 beschrieben, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett gebilligt wurde. Aus der Industrie kam vor allem Kritik an den Sektorenzielen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) erklärte, dass die Branche technisch in der Lage ist, bis 2050 eine klimaneutrale Produktion zu erreichen, dabei aber von der Verfügbarkeit von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien abhängig sei. – Bericht Seite 8