WertberichtigtEU Data Act

EU-Datengesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht

Der EU Data Act soll die Daten von Europas Verbrauchern schützen. Womöglich schützt er allerdings auch außereuropäische Konzerne vor mehr Wettbewerb vom alten Kontinent.

EU-Datengesetz ist gut gemeint, aber schlecht gemacht

Data Act

Gut gemeint,
nicht gut gemacht

scd

Der Einsatz der Europäischen Union für Datensouveränität folgt dem Wunsch vieler Menschen in Europa. Insofern ist der Data Act der EU kein typisches Beispiel für das, was Kritiker als Brüsseler Regulierungswut geißeln würden. Und dennoch droht das Datengesetz zu weit zu gehen. Es bestehe die Gefahr, dass Europas Wettbewerbsfähigkeit untergraben werde, indem Datenaustausch – einschließlich Kern-Know-how – vorgeschrieben werde, kritisieren einige Konzerne – darunter Siemens und SAP – in einem gemeinsamen Schreiben. Die EU-Kommission zeigt sich wenig einsichtig und bezeichnet die Argumente als Vorwand. Dabei verschlechtert sich die Lage tatsächlich: EU-Unternehmen werden künftig weniger Möglichkeiten haben, ihre Dienste mit exklusiv verfügbaren, nutzergenerierten Daten zu verbessern. Denn die Nutzer können diese ja nach eigenem Ermessen weitergeben. Wie so der große Rückstand zu Rivalen aus Asien und den USA aufgeholt werden soll, weiß wahrscheinlich nicht einmal die EU. Für den Data Act gilt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

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