KommentarUS-Wertpapierrecht

Sachgerechtes Token-Urteil

US-Bundesrichter Jed Rakoff hat klargestellt, dass es sich beim Verkauf der Token XRP und Terra um Wertpapiergeschäfte handelt. Damit liegt er auf SEC-Linie.

Sachgerechtes Token-Urteil

US-Wertpapierrecht

Sachgerechtes Token-Urteil

Von Björn Godenrath

In der Kryptobranche wurde schon frohlockt, als Richterin Analisa Torres Mitte Juli in ihrem Urteil feststellte, bei dem Handel des Ripple-Token XRP auf Sekundärmärkten handele es sich nicht um Wertpapiertransaktionen. Coinbase führte flugs ein Relisting von XRP durch, und das Gros der Meinungsführer in der Kryptoszene sah die SEC am Boden, während nur vereinzelt auf gewisse Schwächen in der inhaltlichen Begründung hingewiesen wurde. Und wie sich nun herausstellt, war diese kritische und vorsichtige Sichtweise auch angebracht.

Terraform wird verklagt

Denn die Art, wie die Richterin direkte Transaktionen mit Geldprofis einerseits und den Handel über Börsenplätze für Retail-Kunden andererseits auseinanderhielt, wirkt hanebüchen. Deshalb überrascht nicht, dass ein Bundesgericht im verwandten Terraform-Verfahren es ablehnt, das Torres-Urteil heranzuziehen. Auch Terraform wird von der SEC verklagt, weil über dieses Ökosystem die beiden miteinander verwandten Token Terra und Luna verkauft wurden. Richter Jed Rakoff ließ zum Wochenanfang durchblicken, dass die Beklagte Terraform mit einem Urteil nach dem Wertpapierrecht zu rechnen habe. Das stärkt die SEC in ihrem Ansinnen, das Torres-Urteil anzufechten.

Die weitere Begründung von Richter Rakoff hat es in sich: In dem für das US-Wertpapierrecht maßgeblichen Howey Test werde keine Unterscheidung zwischen Gruppen von Käufern getroffen, wie von Torres insinuiert, und das sei auch gut so. Denn für die Gewinnerwartung beim Tokenerwerb sei es unerheblich, auf welchem Weg dieser erworben wurde. Damit hat Rakoff Ripple und Terraform abgebügelt – und sein Urteil erscheint doch wesentlich profunder als das von Richterin Torres.

Auch Gensler ist gefordert

Das macht Hoffnung auf eine stringente Auslegung des Wertpapierrechts in den USA – was den Gesetzgeber aber nicht von der Pflicht entbindet, bestehende Regeln zu modernisieren. Das würde es der SEC erleichtern, auf guter Grundlage die Prospektpflicht durchzusetzen. Und nur so würde die US-Aufsicht den Minimalanforderungen an den Verbraucherschutz gerecht. Die Zahl der Kryptopleiten in den USA deutet auch auf Fehler der SEC hin. Außerdem ist Behördenchef Gary Gensler gefordert, Unternehmern einen praktikablen Prozess zur Registrierung ihrer Geschäfte zu bieten – da wurde bislang geschludert.

Im besten Fall hat die Politik bald den gesetzlichen Rahmen definiert. In Sachen Stablecoins wurden da nun erste Schritte gegangen. Die USA berappeln sich in Sachen Kryptoregulierung.

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