Absenkung des Garantiezinses vertagt

Corona und Wirecard binden Aufsichtskapazitäten

Absenkung des Garantiezinses vertagt

Reuters München/Berlin – Die deutschen Lebensversicherer müssen den Garantiezins auf ihre Policen Insidern zufolge zum Jahreswechsel vorerst nicht senken. Die geplante Senkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 % zum 1. Januar 2021 sei den Turbulenzen in der Coronakrise zum Opfer gefallen, sagten mehrere mit den Überlegungen vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters. Nun wäre es für eine Änderung der Verordnung zu spät, auch weil die Lebensversicherer nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) mindestens ein halbes Jahr brauchen, um die Tarife entsprechend anzupassen. Die BaFin will trotzdem darauf dringen, dass die Versicherer keine Produkte mit einer garantierten Verzinsung von 0,9 % auf den Sparanteil mehr entwickeln. Viele könnten sie sich wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt schlicht nicht mehr leisten.Im Frühjahr hatte das Bundesfinanzministerium erwogen, die maximale Verzinsung, die Lebensversicherer über die gesamte Laufzeit des Vertrags bieten dürfen, auf weniger als die von der DAV vorgeschlagenen 0,5 % Prozent zu drücken. Laut Insidern wollte das Ministerium aber maximal noch 0,4 % zulassen. Doch die Änderung sei wegen der Herausforderungen rund um Corona-Pandemie und Wirecard-Pleite in den Hintergrund gerückt, hieß es in Aufsichtskreisen.Laut Finanzministerium ist noch keine Entscheidung gefallen. Das entbinde die Versicherer aber nicht von ihrer eigenen Verantwortung zu überlegen, welche Zinsgarantien sie sich noch leisten könnten. Ein BaFin-Sprecher wird noch deutlicher: “Es entspricht nicht einem ordnungsgemäßen Risikomanagement, wenn der Höchstrechnungszins unreflektiert für das Neugeschäft verwendet wird.”