Regulierung

„Alleingang ist kontraproduktiv“

Der deutsche Fondsverband BVI sieht viele seiner Bedenken bei dem abgemilderten Entwurf der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Fonds berücksichtigt.

„Alleingang ist kontraproduktiv“

sto Frankfurt

Der deutsche Fondsverband BVI hat sich mit dem abgemilderten Entwurf der BaFin-Richtlinie für nachhaltige Fonds grundsätzlich zufrieden gezeigt, erhofft sich allerdings eine andere, mit anderen Initiativen abgestimmte Lösung. „Die BaFin hat viele unserer Bedenken berücksichtigt, dennoch sind noch nicht alle kritischen Punkte ausgeräumt“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter in einer Stellungnahme des Verbands am Dienstag auf die am Vortag eröffnete Konsultation der Aufsicht (vgl. BZ vom 3. August).

Obwohl die Verbesserungen gegenüber dem ersten Vorschlag zu begrüßen seien, sei der Alleingang der BaFin „kontraproduktiv“. Die Aufsicht will angesichts eines Booms von nachhaltigen Fonds die Anleger vor Irreführung (Greenwashing) schützen und hatte am Montagabend einen Richtlinien-Entwurf zur Konsultation bis zum 6. September vorgelegt. Demnach sind drei verschiedene Ansätze in den Portfolien erlaubt. Auch ließ die BaFin erkennen, dass künftige nationale oder internationale Regeln zur Nachhaltigkeit in der Richtlinie Berücksichtigung finden können. Diese Berücksichtigung der EU-Regulierung begrüßte nun der BVI ebenso wie den Bestandsschutz für bereits genehmigte Fonds.

Die Senkung der Mindestquote für Investitionen in nachhaltige Vermögensgegenstände von 90 auf 75% reiche jedoch nicht aus. „Auch dieser geringere Anteil ist in der Praxis mangels ausreichend geeigneter Anlagen kaum umsetzbar“, so der BVI. Indes erlaubt der BaFin-Entwurf auch die Umsetzung einer der gängigen Nachhaltigkeitsstrategien, die hier mehr Freiräume lässt. Der BVI wiederum sieht „die Gefahr noch nicht gebannt, dass neue nachhaltige Fonds in Luxemburg aufgelegt werden und damit der Fondsstandort Deutschland Schaden nimmt“. Die BaFin habe damit der Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum führenden Standort für nachhaltige Finanzprodukte zu machen, „einen Bären-dienst“ erwiesen.

Der BVI würde lieber eine Überlegung weiterverfolgen, die unter der Regie des Bundesfinanzministeriums entstanden ist: Demnach sollen das Zielmarktkonzept der Finanzverbände für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlegerberatung, die Nachhaltigkeitsampel des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung und die BaFin-Richtlinie aufeinander abgestimmt und zusammengeführt werden. Der BVI werde sich weiter dafür einsetzen, dass möglichst schnell eine für den Standort Deutschland „bessere Lösung“ gefunden werde als die vorgestellte Richtlinie der BaFin.

Die Verbraucherschützer begrüßten dagegen den Vorstoß der BaFin. Es sei gut, dass diese die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten wolle, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegten, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Anlagen sollten nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.“