Annäherung bei Einlagensicherung

Beistandspflicht bei Notfällen in anderen EU-Staaten wird unwahrscheinlicher

Annäherung bei Einlagensicherung

ms/fed Frankfurt/Brüssel – Die Wahrscheinlichkeit schwindet, dass schon bald nationale Einlagensicherungssysteme in Notfällen angeschlagenen Sicherungssystemen in EU-Nachbarländern Kredit gewähren müssen. Diese Beistandspflicht, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, war im EU-Parlament und im Ministerrat auf Widerstand gestoßen, insbesondere aus Deutschland. Freiwillige Hilfe denkbarNun verlautet, dass sogar die EU-Behörde selbst nicht mehr auf die obligatorische Unterstützung notleidender Einlagensicherungssysteme pocht. “Für die EU-Kommission wäre denkbar, dass zunächst nur freiwillige Hilfe festgeschrieben wird”, berichten hochrangige EU-Quellen. Vieles deutet darauf hin, dass es der EU-Kommission erst einmal darum geht, die Harmonisierung der Anforderungen an nationale Sicherungssysteme zügig abzuschließen. Die ohnehin politisch wenig aussichtsreichen Bemühungen um eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung hat die EU-Kommission daher auf die lange Bank geschoben. Generell halte sie aber an dem Ziel einer gemeinsamen Einlagensicherung fest, hieß es zuletzt wiederholt in Brüssel – eine Position, die sie mit der Europäischen Zentralbank teilt. In deren Jahresbericht zur Finanzintegration in Europa schreibt die Zentralbank, dass zur Bankenunion neben einheitlicher Aufsicht und Bankenabwicklung auch “ein gemeinsames System des Einlagenschutzes” gehöre, etwa um die Gefahr eines Bank-Runs zu mindern. Das sei ein Ziel für die längere Frist. EZB-Präsident Mario Draghi hatte anfangs die Forderung nach einer gemeinsamen Einlagensicherung unterstützt, Ende 2012 aber erklärt, ein Pooling sei nicht unbedingt nötig. Langfristig scheint die EZB das aber weiter für den richtigen Weg zu halten.