Kriterien für Sitz der Anti-Geldwäsche-Behörde stehen fest
Standortkriterien für Geldwäscheamt fix
Offizielle Bewerbung um Sitz der neuen EU-Behörde kann demnächst anlaufen
rec Brüssel
Das Bewerbungsverfahren für Europas neue Anti-Geldwäsche-Behörde rückt näher. Nach zähen Verhandlungen haben EU-Staaten und Europaparlament im Einvernehmen mit der EU-Kommission den Kriterienkatalog festgelegt. Das vertrauliche Dokument liegt der Börsen-Zeitung vor. Demnach fließt eine Reihe von Faktoren ein – und nicht alle gereichen Frankfurt zum Vorteil.
Der hiesige Finanzplatz konkurriert mit etwa zehn anderen Standorten aus anderen europäischen Ländern um den Sitz der Anti-Money Laundering Authority (AMLA). Darunter sind Paris, Madrid, Wien, Vilnius und dem Vernehmen nach mehrere italienische Städte. Die AMLA soll 2024 die Arbeit aufnehmen. Offiziell ist die Bewerbungsphase allerdings noch gar nicht gestartet.
FATF-Berichte maßgeblich
Im Austausch der drei EU-Gesetzgeber ist ein Kriterium hinzugekommen, das Frankfurts Chancen dem Vernehmen nach schmälern dürfte. Darin geht es um den Umgang mit Geldwäscherisiken im jeweiligen Land. Heranzuziehen seien “einschlägige und vergleichbare Informationen”. Verwiesen wird auf Berichte der international angesehenen Financial Action Task Force (FATF). Darin schneidet Deutschland schlechter ab als etwa Frankreich und Spanien.
Andere Kriterien sprechen für Frankfurt. Demnach zählt bei der Standortwahl eine enge Zusammenarbeit mit den Organen, Einrichtungen und Behörden der EU, “wo dies relevant ist”. Das versetzt die deutsche Bewerbung in die Lage, mit der räumlichen Nähe zur Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) zu punkten. Auch Paris beherbergt mit der EBA eine EU-Bankenbehörde.
Dem nun beschlossenen Kriterienkatalog zufolge fließen noch weitere Standortfaktoren ein, die Frankfurts Bewerbung dienlich sein können. Eine gute Anbindung zu Flughäfen fällt ebenso darunter wie die Vielzahl internationaler Schulen und Jobgelegenheiten für die Familien künftiger AMLA-Beschäftigter.
Europaparlament redet mit
“Wenn ein Standort ein Kriterium nicht erfüllt, ist er nicht automatisch raus”, sagt eine mit den Vorgängen vertraute Person. Im nächsten Schritt gehe es darum, ein standardisiertes Bewerbungsformular auszuarbeiten. Bis es die EU-Staaten erreicht, dürften dem Vernehmen nach einige Wochen vergehen. Auch die Bewerbungsfrist ist demnach noch offen.
Anders als beim Aufbau von Behörden wie der EBA hat das EU-Parlament mehr Mitsprache. Dafür hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gesorgt. Deshalb zieht sich der Prozess.