Arbeitsgruppe zur Reform des Eonia macht Druck
bn Frankfurt – Die Arbeitsgruppe zur Reform des Übernachtzinssatzes Eonia macht Druck auf Marktteilnehmer, Liquidität in Kassa- und Derivateprodukte auf den Nachfolger Estr umzuschichten. Alle Beteiligten sollten sich bewusst sein, dass auf den Eonia basierende Kontrakte mit Fälligkeiten nach dem 3. Januar 2022 “signifikante Risiken” mit sich brächten, heißt es in einem am Mittwoch publizierten Bericht der aus Vertretern privater Banken zusammengesetzten und bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelten Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinsen.Marktteilnehmern werde daher empfohlen, Eonia-Produkte durch Estr-Produkte zu ersetzen und auf Eonia basierende Altbestände “baldmöglichst” zu reduzieren. Um den Übergang zu beschleunigen, würden Marktmacher ermutigt, anstelle des Eonia den Estr aktiv und standardmäßig einzupreisen. An zentrale Kontrahenten appelliert das Gremium, Entwicklungen hinsichtlich von Saldierungsmöglichkeiten von Estr- und Eonia-Produkten in Betracht zu ziehen. “Die Arbeitsgruppe erwartet eine volle Migration von Eonia- zu Estr-Produkten”, heißt es. Sie empfehle deshalb, dass die Charakteristika der Liquidität im momentanen Eonia-Markt als Benchmark für den Estr herangezogen werden. Eonia läuft gemäß der EU-Benchmark-Verordnung zum 3. Januar 2022 aus. Der Markt und die Aufseher sind in Habachtstellung. Im Libor-Raum hatte das Kontraktvolumen der über Anfang 2022 hinausreichenden Vereinbarungen zuletzt deutlich zugenommen, da zusehends kürzere Laufzeiten über den Stichtag Ende 2021 hinaus Bestand haben (vgl. BZ vom 7.11.2019).