Aufsichtsnovelle über Vermittler steckt fest
wf Berlin – Die Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorarberater steckt im Koalitionsstreit von CDU/CSU und SPD fest. Die abschließende Beratung ist gestern von der Tagesordnung des Finanzausschusses und am Freitag von der Agenda des Bundestags abgesetzt worden. Dies wurde aus dem Parlament bekannt. Mit der Novelle soll die Aufsicht über die freien Vermittler und Honorarberater zum Jahresbeginn 2021 auf die Finanzaufsicht BaFin übertragen werden. Carsten Brodesser, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, sagte der Börsen-Zeitung zu der Absetzung, mit der SPD habe bislang noch keine Einigung über “einen, wie im Koalitionsvertrag vereinbarten, schrittweisen Übergang der Aufsicht” auf die BaFin erzielt werden können. “Wir haben der SPD einen erneuten Kompromissvorschlag vorgelegt und hoffen auf eine konstruktive Lösung im Sinne des Verbraucherschutzes, aber auch klare Aussagen für die Vermittler über die zu erwartenden Kosten und die Sicherstellung der hohen Qualität und Prüfungsdichte, die bislang über die IHKs gewährleistet ist”, erklärte Brodesser.Bei den freien Vermittlern soll der Zustand der föderal zersplitterten Aufsicht mit der Reform beendet werden. Bislang liegt die Aufsicht – nach Bundesland unterschiedlich – über die rund 37 000 freien Berater bei der Gewerbeaufsicht oder den Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die bei Finanzdienstleistern wie Banken und Sparkassen fest beschäftigten Berater unterstehen bereits der BaFin-Aufsicht. Deshalb plädiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) in seltener Einigkeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband für den Übergang der Aufsicht auf die BaFin.Die freien Vermittler befürchten durch die Novelle indessen enorme zusätzliche Kosten, die in vielen Fällen deren Existenz gefährden könnten. Laut Gesetzentwurf fallen für die Aufsicht künftig jährlich rund 36,4 Mill. Euro an. Der Bundesrat und der Nationale Normenkontrollrat hatten in ihren Stellungnahmen Bedenken erhoben, nicht zuletzt wegen der womöglich im Gesetzentwurf zu niedrig angesetzten Kosten. Praxistaugliche LösungDie Union im Bundestag mahnt eine praxistaugliche Lösung an. Diese könnte so aussehen, dass die BaFin den Aufsichtsrahmen setzt, die praktische Aufsicht einheitlich bei den IHKs liegt. Schon heute bedienen sich die Kammern dafür der Dienste von Wirtschaftsprüfern. Eng wird in jedem Fall der Zeitplan, wenn die Neuregelung Anfang 2021 starten soll und das Gesetz womöglich erst im Herbst weiter parlamentarisch beraten wird. Die BaFin muss sich personell vorbereiten. Sie benötigt rund 400 Mitarbeiter für die Aufgabe. Jüngst hatte die Behörde Interesse von 40 Beschäftigten aus den eigenen Reihen bekannt gemacht.