Aus für Handel mit Cannabis-Aktien
sts Frankfurt – Wegen regulatorischer Vorgaben aus Luxemburg muss die Deutsche Börse das wachsende Geschäft mit Cannabis-Aktien einstellen. Die dortige Aufsicht CSSF betrachtet den Handel mit Aktien von Cannabis-Unternehmen als illegal, so dass die in Luxemburg ansässige Deutsche-Börse-Tochter Clearstream diese Aktien nicht mehr abwickeln und verwahren darf. Wenngleich laut Clearstream-Daten nur 0,074 % des gesamten Aktienhandels in Deutschland (Xetra, Tradegate und alle Regionalbörsen einschließlich Frankfurt) betroffen sind, zeigt der Vorgang die Abhängigkeit des deutschen Geschäfts von Luxemburger Vorgaben. Die Abwicklungserklärung durch Clearstream Banking ist Voraussetzung für die Einbeziehung in den Börsenhandel. “Clearstream Banking SA hat in seiner Funktion als Zentralverwahrer von seiner lokalen Aufsichtsbehörde in Luxemburg CSSF Leitlinien für den Umgang mit Cannabis/Marihuana-bezogenen Wertpapieren erhalten”, erklärte eine Unternehmenssprecherin. “Nach luxemburgischem Recht gilt Cannabis/Marihuana als illegaler Sektor. Diese Vorgaben führen dazu, dass Clearstream keine neuen Zulassungs- oder Annahmeanträge annehmen kann.” Wegen der Vorgaben beendet die Börse den Handel mit 150 Cannabis-Aktien am 28. September.