Mifir-Änderungen

Ausnahmeregelungen beim Consolidated Tape

Im vergangenen Sommer hat die EU-Abgeordnete Danuta Hübner die neuen Einzelheiten zu den empfohlenen Mifir-Änderungen in einem Berichtsentwurf für das Europäische Parlament vorgelegt. Dabei spielt der konsolidierte Datenticker (Consolidated Tape) ein wichtige Rolle.

Ausnahmeregelungen beim Consolidated Tape

Im vergangenen Sommer hat die EU-Abgeordnete Danuta Hübner die neuen Einzelheiten zu den empfohlenen Mifir-Änderungen in einem Berichtsentwurf für das Europäische Parlament vorgelegt. Dabei spielt der konsolidierte Datenticker (Consolidated Tape) ein wichtige Rolle.

Der Datenticker ist eine zentralisierte Datenbank, die allen Anlegern sowie Finanzintermediären einen einfachen Zugang zu konsolidierten Marktdaten bieten soll. Ein EU-Ticker würde Informationen darüber liefern, ob Anleger beim Handel von Wertpapieren den besten Preis erzielt haben. Er könnte auch den Wettbewerb zwischen den Handelsplätzen verbessern, indem er Aufträge zu den Handelsplätzen mit besseren Preisen und besserer Liquidität lenkt. Da der Ticker auch Kleinanlegern zur Verfügung stehen wird, wird er zur Demokratisierung des Handels in der EU beitragen und die Beteiligung der Bürger an den Kapitalmärkten erhöhen. Bessere Informationen über die Preise für Investitionen in Aktien, börsengehandelte Fonds, Anleihen und Derivate werden die EU für internationale Anleger attraktiver machen.

Kleine Märkte

Bei den geplanten Mifir-Änderungen hat ein Punkt Aufmerksamkeit erregt: die Befreiungsregelung für den konsolidierten Datenticker. Damit der Ticker, ein Kernstück der Kapitalmarktreform für mehr Transparenz, in der fragmentierten Handelslandschaft gesehen wird, glaubwürdig und effizient ist, muss er so umfassend und repräsentativ sein wie möglich. Eine der vorgeschlagenen Änderungen war die Befreiung von der verpflichtenden Datenbereitstellung für Märkte, die keinen bedeutenden Beitrag zur Fragmentierung von EU-Märkten leisten bzw. die weniger als 1% des durchschnittlichen Handelsvolumens re­präsentieren. Zudem ist ein Optionsrecht für die verpflichtende Datenbereitstellung in Aussicht gestellt. Die Idee scheint es zu sein, kleinere Märkte und Märkte mit einer geringeren Bedeutung im Vergleich zu anderen EU-Märkten von der verpflichtenden Datenbereitstellung zu befreien. Doch auch wenn dies in der Theorie vielleicht notwendig und fair er­scheint, ist diese Befreiung in der Praxis viel weitreichender als ge­dacht.

Zum Beispiel würde ein regulierter Markt, dessen Anteile 1% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens (ADTV) überschreitet, auch von der verpflichtenden Datenbereitstellung befreit werden können, falls dieser der primäre Ort der Börsennotierung für Aktien ist und mehr als 70% des ADTV der betreffenden Aktien abwickelt oder falls weniger als 20% des Volumens dieser Aktien an anderen Orten gehandelt werden. Diese Befreiung könnte eine offene Tür für Börsen sein, die bedeutende Volumen handeln und trotzdem von der verpflichtenden Datenbereitstellung befreit sind.

Damit der konsolidierte Datenticker die Erwartungen und Bedürfnisse der EU und des Endverbrauchers erfüllt, ist die vollständige Teilnahme aller Börsen entscheidend. Andernfalls sind die Benutzer des Datentickers nicht voll im Bilde, außer sie folgen auch dem Daten-Feed der weggelassenen Märkte.

Diese Herangehensweise würde die Bedeutung des konsolidierten Datentickers schmälern und keine wirklich konsolidierte Ansicht der Marktdaten wiedergeben. Letztendlich könnte es das Vertrauen untergraben, das der Endverbraucher in den Datenticker setzt, und somit auch jegliche Ambitionen, eine wettbewerbsfähige Kapitalmarktvereinigung aufzubauen, vernichten.

Volumengrenze

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Entwurfes ist die empfohlene Aufhebung der zweifachen Volumengrenze über einen Zeitraum von fünf Jahren. Begründung: Die derzeitige Obergrenze das Handelsvolumens, das ohne Vorhandelstransparenz abgewickelt werden kann, sei willkürlich und andere Maßnahmen stärkten transparente Handelsplätze besser. Dies steht in starkem Kontrast zum pragmatischeren Vorschlag der EU-Kommission, die zweifache Volumengrenze zu einer einfachen Volumengrenze (7%) auf dem Niveau der gesamten Union zu reduzieren. Die Vorschläge der Kommission eliminieren die derzeitige Komplexität, die die Erhaltung einer individuellen Obergrenze sowie einer EU-weiten Obergrenze mit sich bringt. Dennoch verfolgen sie weiterhin das Ziel, mit einem Instrument Dark Trading zu begrenzen.

ESMA beobachtet

Während der vorgeschlagenen Aufhebung soll die ESMA über fünf Jahre das Vorkommen von Dark Trading beobachten und zu seiner Begrenzung ermächtigt sein, indem sie den Gebrauch des Verzichts auf den Referenzpreis und des ausgehandelten Handelsverzichts einschränkt, falls es Hinweise gibt, dass das Volumen einer Handelsaktivität die Effizienz des Preisbildungsprozesses untergräbt.

Es scheint sogar Befürchtungen zu geben, dass wenn das Vereinigte Königreich sich von der zweifachen Volumengrenze verabschiedet, ein europäischer Namen in Dark Pools von Unternehmen in Drittstaaten zum Opfer fallen wird.

Falls die EU daran glaubt, dass Transparenz positivere Ergebnisse bringt, dann würde die Strukturierung des Marktes dazu führen, dass europäische Handelsplätze höhere Volumen anziehen. Eine Vorgehensweise, die jedoch versucht, sich an Drittstaaten anzugleichen, die hinsichtlich Transparenz anders handeln, wird unweigerlich zu einem Wettrennen nach unten führen – zum Nachteil der Investoren.