Badenia hat Ärger mit der BaFin
sto Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Deutschen Bausparkasse Badenia zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Wie die Aufsichtsbehörde zu Wochenbeginn mitteilte, war diese Maßnahme bereits zum 18. August verhängt worden.
Zur Begründung verwies die BaFin auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Demnach sind Institute verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Eine Sonderprüfung habe ergeben, dass dies bei der Badenia derzeit nicht gegeben sei, hieß es in einer kurzen Mitteilung. Der Bescheid ist seit dem 22. September bestandskräftig.
Die Bausparkasse, die zur Generali Deutschland gehört, ist nicht die erste Bausparkasse, die von der BaFin in diesem Jahr ins Visier genommen wurde. Erst vor wenigen Wochen hatten die deutschen Finanzaufseher gegenüber der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse (LBS Ost) und der Signal Iduna Bauspar vergleichbare Maßnahmen verhängt.