Kryptowerte im Fokus des Bankrechtstags
Kryptowerte im Fokus des Bankrechtstags
Juristen sondieren Unterschiede gegenüber Finanzmarktrecht
fed Frankfurt
Rechtsfragen rund um den Handel und die Verwahrung von digitalen Assets bildeten in diesem Jahr neben dem Thema Greenwashing und kreditrechtlichen Fragen den Schwerpunkt des Bankrechtstags der Bankrechtlichen Vereinigung in Frankfurt. Im Zentrum standen dabei einerseits der Anlegerschutz im Recht der Kryptowerte, andererseits die Rechte im Fall der Insolvenz von Kryptoverwahrern. Prof. Florian Möslein von der Phulipps-Universität in Marburg kam in seinem Vergleich der Rechtsrahmen für Kryptowerte einerseits, etwa durch die EU-Kryptowerte-Verordnung MiCa, und für traditionelle Wertpapiere andererseits, beispielsweise in der Marktrichtlinie Mifid oder der EU-Prospekt-Verordnung zum Ergebnis, dass es einen weitgehenden Gleichlauf gebe. Er wies aber auch auf wesentliche Unterschiede hin, zum Beispiel, dass für das – für Kryptowerte vorgesehene – Pendant zum Prospekt, nämlich das “Whitepaper”, keine Billigung durch die Behörden erforderlich sei. Auch unterscheide sich der Rechtsrahmen in haftungsrechtlichen Fragen. So statuiere MiCa einen unionsrechtlichen Haftungsschutz.
Rechtsanwalt Marc d´Avoine aus Remagen berichtete derweil über die Herausforderungen, denen Verwalter im Falle der Insolvenz von Kryptoverwahrern begegnen. So sei die Zusammenstellung der vorhandenen Vermögenswerte ein aufwändiges Problem, das Insolvenzverwalter in die Rolle von Detektiven zwinge. Nicht trivial sei es zudem. der Anforderung der unverzüglichen Verwertung zu entsprechen und die Krypto-Assets zu einem geeigneten Zeitpunkt zu veräußern.