BaFin deckelt Zinsen bei Sterbekassen
gbe Frankfurt – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbietet bei Pensions- und Sterbekassen neue Tarife mit einem über 1,25 % hinausgehenden Rechnungszins. Grund für das Verbot ist das Niedrigzinsumfeld. Bei regulierten Pensionskassen gilt die Regelung, wenn diese im Neugeschäft auf eine geschlechtsunabhängige Kalkulation von Beiträgen und Leistungen übergehen, um Rechtsrisiken zu vermeiden. “Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Rechnungszinses bleibt auch künftig in jedem Fall, dass in der Rechnungsgrundlage ,Zins’ Sicherheiten in einem Umfang vorhanden sind, der die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen mit großer Wahrscheinlichkeit gewährleistet”, so die BaFin.