BaFin hofft auf starke Geldwäsche-Regeln
fir Frankfurt
– Der kurz bevorstehende Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zur Geldwäschebekämpfung bietet nach Ansicht von BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch die Chance auf eine neue, starke EU-Institution und auf ein schlagkräftiges System der Prävention. Er warnt aber auch davor, dass die volle Ausschöpfung dieser Möglichkeit an nationalen Egoismen scheitern könnte. „Wir streben danach, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, um Geldwäsche effizienter zu bekämpfen und regulatorische Arbitrage zu verhindern“, sagte der für Abwicklung und Geldwäscheprävention verantwortliche Finanzaufseher am Freitag auf einer Konferenz des Branchenverbands International Bankers Forum in Kooperation mit dem globalen Antigeldwäscheregulierer Financial Action Task Force (FATF). „Das Risiko ist, dass einige Elemente dieser Harmonisierung geopfert werden müssen, weil sonst kein Konsens erreicht werden kann.“ Nicht alle EU-Staaten seien willens, einen Teil ihrer Souveränität zugunsten einer europäischen Lösung aufzugeben.
Die in den nächsten Wochen oder gar Tagen erwartete EU-Initiative hat zwei Stoßrichtungen: Einerseits soll eine Verordnung sicherstellen, dass Antigeldwäschevorgaben in allen Mitgliedstaaten umgehend und harmonisiert umgesetzt werden. Bisher hat sich die Union hier mit Richtlinien beholfen, die den Nationalstaaten erhebliche Spielräume verschaffen und obendrein häufig eine langwierige Umsetzung nach sich ziehen. Andererseits soll eine europäische Antigeldwäschebehörde geschaffen werden. Ob sie komplett neu aufgebaut wird oder ob die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA den Job übernimmt, ist noch unklar. Zu einem früheren Zeitpunkt hatte Pötzsch gesagt, dass er eine neue Behörde 2023 für realistisch hält.
Die am Freitag von Pötzsch als „Amla“ bezeichnete künftige Institution, was für Anti Money Laundering Authority steht, werde echten Mehrwert bieten, sofern sie über direkte Aufsichtsbefugnisse sowie Sanktionsmöglichkeiten verfüge. „Was wir nicht brauchen, ist eine neue Aufsichtsbehörde der Aufsichtsbehörden.“ Er sprach sich dafür aus, ihr die Obhut über potenziell riskante Institute und solche mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zuzusprechen. Die anderen Banken würden weiter von den nationalen Antigeldwäschebehörden überwacht. Der Maßstab wäre, ob ein Institut die Fähigkeit hat, die Finanzstabilität der EU zu schädigen.
Als anspruchsvoll erachtet Pötzsch die Beantwortung der Frage, wie die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Datenaustauschs in der Geldwäschebekämpfung und der Vorgaben des Datenschutzes zu überbrücken sei. Dies stehe in einem „Spannungsverhältnis“, das die EU nun löse müsse.