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BaFin kapituliert vor Masse der Brokerage-Beschwerden

Nachdem bei der BaFin zahlreiche Beschwerden von Privatanlegern über Störungen bei Brokern eingegangen waren, teilte die Behörde mit, „ausnahmsweise davon abzusehen, den Beschwerdeführern einzeln zu antworten“, und stellte einen Beitrag zu...

BaFin kapituliert vor Masse der Brokerage-Beschwerden

bg Frankfurt

Nachdem bei der BaFin zahlreiche Beschwerden von Privatanlegern über Störungen bei Brokern eingegangen waren, teilte die Behörde mit, „ausnahmsweise davon abzusehen, den Beschwerdeführern einzeln zu antworten“, und stellte einen Beitrag zu Rechtsfragen online. Denn in vielen der Beschwerden sei es um die „immer gleichen Bedenken und Fragen“ gegangen, denen man jetzt nachgehen wolle. Betroffen seien verschiedene Online-Broker, die der Aufsicht der BaFin unterliegen – das heißt, es ist nicht ausschließlich der bislang im Mittelpunkt der Kritik stehende Neobroker Trade Republic betroffen. Auch Kunden von Revolut konnten temporär einzelne Aktien nicht kaufen, da hier der UK-Clearingpartner erhöhten Collateral-Anforderungen nicht nachkommen konnte. Trade Republic war eigenen Angaben zufolge von Abwicklungsproblemen ihrer Handelspartner betroffen.

Gleichwohl wird die Aufklärung um Turbulenzen im Handel hochvolatiler Papiere inklusive eines Kaufstopps für einzelne Aktien am Mittwoch eine Zuspitzung erfahren. Denn der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi (Linke) kündigte via Twitter an, dass man sich auf Antrag der FDP am Mittwoch im Finanzausschuss mit der Causa Gamestop befassen werde, um unter anderem den Sachstand des Bundesfinanzministeriums zu erfragen. De Masi hatte schon zuvor zu Protokoll gegeben, dass womöglich der „Versuch einer handlungsfähigen Marktmanipulation“ vorliegen könnte, wofür er „gewichtige Anhaltspunkte“ sehe – freilich ohne diese zu benennen. Von außen betrachtet sind solche jedenfalls nicht ersichtlich, da Trade Republic in ihrem Set-up (im Gegensatz zum US-Neobroker Robinhood) keine speziellen Verbindungen zu Hedgefonds unterhält. Die Aufseher gehen bereits Hinweisen auf Marktmanipulation und der Frage, ob es Mängel in der Geschäftsorganisation gab, nach.

Stellungnahmen angefordert

Die BaFin erklärte weiter, man habe die betroffenen Broker „unverzüglich mit Nachdruck aufgefordert, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einzuhalten sowie ihren Kundinnen und Kunden sämtliche Dienstleistungen dem Aufsichtsrecht entsprechend und störungsfrei zur Verfügung zu stellen.“ Die Broker sind aufgefordert, gegenüber der BaFin zu den Kundenbeschwerden Stellung zu nehmen.