Neue Vorgaben aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz

BaFin konkretisiert Meldepflichten für Kontovergleich

Banken und Sparkassen müssen künftig zahlreiche Daten zu ihren Kontomodellen hinterlegen, damit die BaFin die geplante Vergleichswebsite befüllen kann.

BaFin konkretisiert Meldepflichten für Kontovergleich

Neue Meldepflichten für Kontovergleich

jsc Frankfurt

Mit der geplanten staatlichen Vergleichsseite für Bankkontomodelle kommen neue Meldepflichten auf die deutsche Kreditwirtschaft zu: Künftig müssen Banken und Sparkassen der BaFin Informationen zum Kontoangebot hinterlegen, wie aus einem Referentenentwurf der Finanzaufsicht hervorgeht. Das neue Vergleichsportal für Privatleute folgt aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war. Deutschland setzt auf diese Weise EU-Vorgaben um.

Zu den Daten zählen nicht nur laufende Gebühren und Zinsen, sondern zum Beispiel die Art des Kontos, die Zahl der Filialen und Geldautomaten im Inland, Gebühren für Debitkarte und Kreditkarte, das konkrete Verfahren zur Autorisierung, Angaben zur Einlagensicherung, die Höhe der eingeräumten und geduldeten Kontoüberziehung oder Angebote wie Echtzeit-Überweisung, Banking-App und Leistungen am Bankschalter.

Die Verordnung steht zur Konsultation: Bis zum 15. Dezember sammelt die BaFin Stellungnahmen zu den geplanten Vorgaben ein. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist in dem Dokument noch nicht festgehalten.

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