BaFin konkretisiert Meldepflichten für Kontovergleich
Neue Meldepflichten für Kontovergleich
jsc Frankfurt
Mit der geplanten staatlichen Vergleichsseite für Bankkontomodelle kommen neue Meldepflichten auf die deutsche Kreditwirtschaft zu: Künftig müssen Banken und Sparkassen der BaFin Informationen zum Kontoangebot hinterlegen, wie aus einem Referentenentwurf der Finanzaufsicht hervorgeht. Das neue Vergleichsportal für Privatleute folgt aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das im November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war. Deutschland setzt auf diese Weise EU-Vorgaben um.
Zu den Daten zählen nicht nur laufende Gebühren und Zinsen, sondern zum Beispiel die Art des Kontos, die Zahl der Filialen und Geldautomaten im Inland, Gebühren für Debitkarte und Kreditkarte, das konkrete Verfahren zur Autorisierung, Angaben zur Einlagensicherung, die Höhe der eingeräumten und geduldeten Kontoüberziehung oder Angebote wie Echtzeit-Überweisung, Banking-App und Leistungen am Bankschalter.
Die Verordnung steht zur Konsultation: Bis zum 15. Dezember sammelt die BaFin Stellungnahmen zu den geplanten Vorgaben ein. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist in dem Dokument noch nicht festgehalten.