BaFin konkretisiert Regeln zur Abwicklung von Banken
BaFin konkretisiert Regeln zur Abwicklung
jsc Frankfurt
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin schafft weitere Regeln für die Abwicklung von Banken. Wie aus Mitteilungen der Behörde hervorgeht, ergänzt sie zum einen zwei bestehende Mindestanforderungen zur Abwicklungsfähigkeit und zur Gläubigerbeteiligung (Bail-in). Sie führt dabei etwa neue Datenfelder ein, überarbeitet zugehörige Beschreibungen, macht Vorgaben für ein Bail-in-Handbuch und schafft eine erklärende Einleitung.
Darüber hinaus definiert sie mit neuen Mindestanforderungen für strukturelle Abwicklungsinstrumente, was bei einer Übertragung beachtet werden muss. Eine Übertragung liegt dann vor, wenn eine Einheit veräußert wird, auf ein Brückeninstitut übergeht oder an eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Damit setzt die BaFin Leitlinien der European Banking Authority (EBA) um.
Während der europäische Single Resolution Board (SRB) die Abwicklung von Großbanken ermöglichen soll, ist die BaFin in Deutschland für die weniger großen Institute zuständig. Die Entwürfe der Rundschreiben stehen dabei zur Konsultation: Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 1. Dezember an.