BaFin kündigt strengen Kurs bei hartem Brexit an

Roegele: Nicht auf Maximal-Übergangszeiten setzen

BaFin kündigt strengen Kurs bei hartem Brexit an

fed Frankfurt – Die Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Elisabeth Roegele, hat Marktteilnehmer gewarnt, sich im Falle eines harten Brexit auf großzügige Übergangsfristen zu verlassen. Roegele signalisierte bei einer Veranstaltung des globalen Terminhändlerverbands FIA, dass die BaFin zwar durchaus bereit sei, die Kompetenzen auszuüben, die ihr im Zuge des Brexit-Steuerbegleitgesetzes übertragen worden sind – also etwa britischen Instituten den Weiterbetrieb des Bestandsgeschäfts temporär zu gestatten. Die Vorgaben, die die BaFin zu diesem Zweck machen werde, dürften aber “differenziert” ausfallen und “voraussichtlich auf eine kurze Übergangszeit von wenigen Monaten beschränkt bleiben”. Absehbar würden also “nicht alle grenzüberschreitenden Transaktionen für die gesetzlich vorgesehene maximale Übergangszeit erlaubt bleiben”, warnte Roegele vor Erwartungen, alle möglichen Aktivitäten britischer Finanzinstitute in der EU würden bis Ende 2020 geduldet. Marktteilnehmer seien gut beraten, die Vorgaben der BaFin “vor allem in den Tagen direkt vor dem Brexit” im Blick zu behalten, um zu sehen, welche Transaktionen nicht von den Beschlüssen erfasst werden, denn in diesem Fall müssten sie umgehend abgewickelt werden. Die Regeln seien schließlich nicht dazu da, die Nachteile unzureichender Vorbereitung einzelner Finanzmarktakteure auf den Brexit zu kompensieren.