Finanzaufsicht

BaFin moniert Mängel bei Standard Chartered

Die deutsche Finanzaufsicht kritisiert die Tochter der britischen Standard Chartered für Mängel in der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

BaFin moniert Mängel bei Standard Chartered

tl Frankfurt

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat bei der deutschen Tochter der britischen Standard Chartered Bank moniert, dass „die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war“. Dies habe eine Sonderprüfung ergeben, teilte die Finanzaufsicht am Freitag mit. Die BaFin habe daher bereits am 19. September gegenüber der in Frankfurt ansässigen Bank angeordnet, die Mängel zu beseitigen. Diese Anordnung ist seit dem 19. Oktober bestandskräftig, wie die BaFin weiter erklärte. Die Behörde informiert regelmäßig über festgestellte Mängel bei verschiedenen Banken.

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation stehen in Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). In Satz 3 geht es um interne Kontrollverfahren und in Satz 6 um Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter. In welchen Bereichen die Geschäftsorganisation der Standard Chartered Bank nicht ordnungsgemäß war, ließ die BaFin offen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.