BaFin regelt Zahlungsvorfälle neu
bn Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Donnerstag das Prozedere bei meldepflichtigen Vorfällen im Zahlungsverkehr per Rundschreiben neu geregelt. Durch eine Anpassung der Kriterien sollten künftig „mehr für die Aufsicht relevante und weniger unwichtige Vorfälle gemeldet werden“, heißt es im Anschreiben der Behörde. Im Falle eines Cyberangriffs werde eine Meldepflicht unterdessen wahrscheinlicher. Unter anderem ändert die Aufsicht Fristen. So müssen Zahlungsdienste künftig eine erste Meldung an die Aufsicht binnen vier Stunden nach der Klassifizierung eines Vorfalls abgeben, für welche sie 24 Stunden nach seiner Erkennung Zeit haben. Bisher endete die Frist vier Stunden nach der Erkennung. Das Rundschreiben geht auf von der European Banking Authority (EBA) geänderte Leitlinien zurück und tritt im Oktober in Kraft.