BaFin rüffelt Berlins Förderbank
tl Frankfurt
Die Investitionsbank Berlin (IBB) verfügt nach Meinung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin hat daher Mitte Februar 2022 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation wieder herzustellen. Am 9. März 2022 hat die Behörde dann der Förderbank des Landes Berlin und der Finanzholding-Gruppe, zu der neben dem banknahen Fördergeschäft durch die IBB Beteiligungen im Auftrag des Landes Berlin und sonstige strategische Beteiligungen im Zusammenhang mit Förderaufgaben gehören, vorgeschrieben, zusätzliche Eigenmittel nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 2 KWG vorzuhalten.
Die IBB weist in ihrer Stellungnahme, die sie am Freitag auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, darauf hin, dass die erhöhten Kapitalanforderungen zu keinen zusätzlichen Restriktionen beim geplanten Neugeschäft sowohl der IBB wie der IBB-Gruppe insgesamt führen werden.
4,25 Prozentpunkte obenauf
Nach Angaben der IBB beträgt nach den BaFin-Anordnungen die zu erfüllende Kapitalquote – Total SREP Capital Requirements (TSCR) – für dieses Jahr 15,01 (nach zuvor 10,76) %. Diese Erhöhung ergibt sich ausschließlich aus dem zusätzlichen SREP-Kapitalaufschlag von 4,50 (0,25) % bei den institutsspezifischen Kapitalanforderungen (Pillar 2 Requirements, P2R). Die vorläufige Kapitalquote der IBB-Gruppe wird per 31. März 2022 mit 19,8 % angegeben.
Die Beanstandungen zeigten sich laut BaFin im Rahmen einer Sonderprüfung. Konkret betreffen diese die Informationssicherheit, das Auslagerungs- und das Notfallmanagement, schreibt die IBB. „Um die identifizierten Defizite der IBB im Management von IT- und Informationsrisiken abzudecken, wurden zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Höhe von 2,0 % festgelegt“, so die IBB.
Die weiteren 2,5 % institutsspezifischer Kapitalzuschlag erklärt die IBB insbesondere mit methodischen Änderungen im Risikomanagement (z. B. Umsetzung des neuen Risikotragfähigkeitsleitfadens) gegenüber dem Zeitpunkt der letzten SREP-Festsetzung. Diese Änderungen hätten zu einem Anstieg weiterer wesentlicher Risiken geführt, die nicht bereits durch Eigenmittelanforderungen der Säule I abgedeckt waren.
Hoffnung auf Reduzierung
Die IBB will in einem Projekt die aufgezeigten Defizite beheben. Dazu sei mit der Aufsicht ein Zeitplan zur Umsetzung abgestimmt. Deshalb geht die IBB davon aus, „dass mit einer erfolgreichen Erledigung der umzusetzenden Maßnahmen die BaFin im Rahmen der üblichen Nachschauprüfungen den zusätzlichen Kapitalaufschlag wieder verringern wird“.