BaFin rüffelt Eurex und Clearstream
jsc Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin wendet sich gegen Töchter der Deutschen Börse: Sowohl der Zentralverwahrer Clearstream als auch die Clearingsparte der Eurex müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen, wie die BaFin am Donnerstag öffentlich anordnete. Betroffen sind die Clearstream Holding AG, die Clearstream Banking AG und die Eurex Clearing AG. Bereits im vergangenen Jahr hatte die BaFin die Clearstream Banking AG wegen der Geschäftsorganisation kritisiert und eine regelmäßige Berichtspflicht sowie das Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel angeordnet.
Die aktuellen Anordnungen beziehen sich auf „etablierte Maßnahmen im Bereich IT-Outsourcing“, wie die Deutsche Börse auf Nachfrage erklärte. Bei Eurex Clearing waren auch „Monitoringmaßnahmen in Bezug auf Steuerrisiken durch die Nutzung der Clearing-Infrastruktur“ Anlass der Kritik. Bereits im Jahr 2021 hatte die BaFin die Töchter geprüft. „Für alle Prüfungen wurden Projekte aufgesetzt, um die identifizierten Schwachstellen zeitnah und vollumfänglich zu beheben“, hält die Börse fest. Pläne und Termine habe man mit der Aufsicht geteilt. Bereits heute seien die internen Prozesse wesentlich gestärkt worden.