Finanzaufsicht bemängelt diesmal interne Revision

BaFin rügt abermals Rentenbank

Die Rentenbank muss ihre Interne Revision flott machen. Auf Geheiß der Finanzaufsicht sind entsprechende Mängel zu beheben. Bis das der Fall ist, muss das Institut zudem weitere Eigenmittel vorhalten.

BaFin rügt abermals Rentenbank

BaFin rügt abermals Rentenbank

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Landwirtschaftlichen Rentenbank auferlegt, Defizite in der internen Revision abzustellen und ihr zusätzliche Eigenmittelvorgaben gemacht, bis die Mängel beseitigt sind. Es ist das zweite Mal innerhalb eines Jahres, dass die Aufsicht die Förderbank ermahnt.

Erst IT, jetzt interne Revision

Hatten die Aufseher im vergangenen August noch IT-Prozesse bemängelt, so ist diesmal die Interne Revision Stein des Anstoßes. Sie sei als Teil eines wirksamen Risikomanagements „nur mit Einschränkungen funktionsfähig“, habe eine Sonderprüfung ergeben, teilte die deutsche Finanzaufsicht am Montag mit. „Kreditinstitute müssen die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem und einer Internen Revision sicherstellen“, heißt es in der Erklärung der BaFin. So legen es die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) fest.

Die Rentenbank erklärte, dass die BaFin 2023 Defizite festgestellt habe. „Entsprechende Maßnahmen zur Abarbeitung dieser Defizite wurden umgehend aufgesetzt und zum Teil auch schon umgesetzt“, so ein Sprecher. Was die Mängel angeht, welche die frühere IT-Sonderprüfung der BaFin zutage gefördert hatte, so seien diese bis Ende 2025 abzuarbeiten. Hier befinde sich die Bank „voll im Zeitplan“.

Die Bank befinde sich in fortlaufender und enger Abstimmung mit der BaFin und werde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt.

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