BaFin rügt Clearstream Banking
ck Frankfurt
Die BaFin hat Mängel bei der zur Deutschen Börse gehörenden Clearstream festgestellt. Die Aufsicht teilte am Donnerstag mit, dass sie am 20. April 2022 gegenüber der Clearstream Banking AG (Frankfurt) das Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel angeordnet hat. Die BaFin habe außerdem gegenüber der Clearstream Banking AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und eine regelmäßige Berichtspflicht der Clearstream Banking AG gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zum Fortschritt der Mängelabstellung angeordnet. Nach einer Sonderprüfung sei die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Abs. 1 KWG i.V.m. § 25h KWG bei der Clearstream Banking AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben gewesen.
Die Deutsche Börse erklärte, dass die von der BaFin festgestellten Mängel teilweise abgestellt worden seien. Die Clearstream Banking AG habe nach einer BaFin-Prüfung Anfang 2021 Maßnahmen zur Stärkung des Risikomanagements ergriffen, so dass die internen Sicherungsmaßnahmen wesentlich gestärkt und die „aufgezeigten Schwächen bereits teilweise abgestellt“ seien. Geprüft worden seien die Prozesse des Unternehmens zur Einhaltung steuerrechtlicher Regelungen.