Finanzaufsicht

BaFin rügt Check24-Bank

Die Aufsicht hat Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen gegenüber der C24 Bank angeordnet. Die Bank ist Teil von Check24.

BaFin rügt Check24-Bank

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat Maßnahmen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäfts­organisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen gegenüber der C24 Bank angeordnet. Die C24 Bank ist Teil der Check24-Gruppe, die Deutschlands größtes Vergleichsportal betreiben. Zudem hat die BaFin angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Die Maßnahmen erfolgten Ende Dezember 2022 und wurden jetzt publik gemacht. Grund sei ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gewesen, der durch eine Sonderprüfung aufgefallen sei.

Auf Anfrage schreibt Check24, dass die Bank die erhöhten Eigenmittelanforderungen vor der Prüfung erfüllt habe und auch zukünftig ohne weitere Kapitalmaßnahmen einhalten könne. Gemeinsam mit der BaFin und der Bundesbank habe Check24 einen Fahrplan zur Mängelbeseitigung abgestimmt.

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