BaFin verhängt 23 Mill. Euro Buße gegen Deutsche Bank
BaFin verhängt 23 Mill. Euro Buße gegen Deutsche Bank
Mängel bei Derivategeschäften in Spanien sowie Aufzeichnungspflichten bei Anlagegesprächen und dem Kontenwechselservice der Postbank
tl Frankfurt
Die Deutsche Bank muss 23,05 Mill. Euro bezahlen für drei Verstöße. Dies gab die BaFin am Dienstagabend bekannt. Die Bank akzeptiert die Strafzahlungen in den drei Ordnungswidrigkeitsverfahren, wie sie auf Nachfrage mitteilte. „Diese Zahlung ist vollständig von bestehenden Rückstellungen abgedeckt und hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis im laufenden Jahr“, so ein Sprecher der Bank. Damit seien diese Verfahren abgeschlossen, so der Sprecher weiter.
Drei Themenkomplexe
Es ging um drei Themenkomplexe. Nach Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien hatte die Deutsche Bank nach Ansicht der BaFin zu lange gebraucht, um die Verstöße aufzuklären und Mängel zu beseitigen. In einem daraufhin angestrengten Sanktionsverfahren bemängelte die spanische Wertpapieraufsichtsbehörde CNMV, dass die Bank keine angemessenen organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, um die Aufklärung der Gesetzesverstöße schneller aufzuklären und Maßnahmen zu beschließen, die Abhilfe schaffen. Dafür verhängte die BaFin eine Buße von 14,8 Mill. Euro.
Ein zweiter Themenkomplex betraf die Postbank. Sie habe Ausnahmeregelungen aus der Corona-Pandemie bei der telefonischen Anlageberatung zu lange genutzt, so der Vorwurf. Nach Auslaufen der Ausnahmeregelungen habe das Unternehmen zeitweise keine Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Inhalte telefonisch durchgeführter Anlagenberatungen wieder elektronisch aufgezeichnet werden, teilte die BaFin mit. Dieses Versäumnis kostet die Deutsche Bank 4,6 Mill. Euro.
Mit 3,65 Mill. Euro büßt die Deutsche Bank schließlich drittens für Mängel beim Kontowechselservice der Postbank bis August 2023 im Zuge der Unity-Migration, also dem Umzug auf das IT-System der Mutter. Konkret wurden nach BaFin-Angaben Anträge zur Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) in mehreren Fällen nicht oder nur verzögert bearbeitet.
„Vollständig kooperiert“
Die Deutsche Bank gibt an, sie habe in allen Angelegenheiten vollständig mit der BaFin kooperiert. Außerdem seien in den betroffenen Bereichen inzwischen die Prozesse verbessert und Kontrollen weiter gestärkt worden, so das Institut abschließend.