BaFin verhängt Kapitalmaßnahme gegen Volksbank Senden
BaFin bestraft Volksbank Senden
sto Frankfurt
Die BaFin hat die Volksbank Senden mit zusätzlichen Kapitalanforderungen belegt. Wie die Finanzaufsicht vor dem Wochenende mitteilte, seien Mängel am Risikomanagement festgestellt worden. Die Maßnahme war bereits am 26. April verhängt worden.
Der BaFin zufolge hatte eine Sonderprüfung ergeben, dass die westfälische Genossenschaftsbank die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Bereich des angemessenen und wirksamen Risikomanagements nicht erfüllt. Konkret gehe es um die Ermittlung spezifischer Risiken und wie diese in die Gesamtbanksteuerung eingebunden sind. Die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sind im Paragraph 25a Absatz 1 KWG niedergeschrieben. U.a. soll damit die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sichergestellt werden. Die Institute sollen über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Sie sollen ihre Risiken angemessen ermitteln, überwachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Die BaFin überprüft diesen Prozess und ebenso, wie der Umgang mit Risikotreibern aussieht.