Finanzaufsicht

BaFin verweist Sparer an Gerichte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweist Sparer nach einer Welle von Widersprüchen gegen ihre im Juni erlassene Allgemeinverfügung zu Prämiensparverträgen an die Zivilgerichte. Wegen der Rechtsbehelfe müssten die...

BaFin verweist Sparer an Gerichte

bn Frankfurt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweist Sparer nach einer Welle von Widersprüchen gegen ihre im Juni erlassene Allgemeinverfügung zu Prämiensparverträgen an die Zivilgerichte. Wegen der Rechtsbehelfe müssten die Institute die ihnen von der BaFin auferlegte Pflicht, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit wirksamer Zinsanpassungsklausel anzubieten, „bis zu einer endgültigen verwaltungsgerichtlichen Klärung“ nicht erfüllen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. In diesem Zeitraum könnten individuelle Ansprüche von betroffenen Prämiensparkunden auf eine ordnungsgemäße Verzinsung verjähren. Um dies zu vermeiden, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche „gegebenenfalls selbst auf dem zivilrechtlichen Weg geltend machen“.

Den Angaben zufolge haben mehr als 1100 Kreditinstitute Widerspruch gegen die Anordnung der BaFin eingelegt. Dies sind mindestens zwei von drei Banken und Sparkassen bundesweit.

Der Bundesgerichtshof hatte im April die bisherige Praxis von Gebührenerhöhungen durch Banken für unzulässig erklärt. Demnach sind Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) un­wirksam, wenn Banken im Zuge einer sogenannten Zustimmungsfiktion unterstellen, dass ein Kunde, der in einer bestimmten Frist einer Erhöhung nicht aktiv widerspricht, dieser damit zustimmt. Infolge des Urteils drohen der Kreditwirtschaft Rückforderungen von Kunden in beträchtlicher Höhe.