BaFin warnt Deutsche Bank
sto Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin zieht die Daumenschrauben bei der Deutschen Bank weiter an. Wie es in einer Mitteilung am Freitagabend hieß, seien am 28. September Maßnahmen verhängt worden, die im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen. Es geht um die seit vier Jahren bekannten Probleme des Geldhauses mit den Prozessen zur Umsetzung von Vorgaben zur Identifikation von Kunden (Know your Customer), weswegen das Haus einen Sonderbeauftragten im Haus hat (vgl. BZ vom 30.4.2021).
Hier gibt es bereits Anordnungen der BaFin vom 21. September 2018 und vom 15. Februar 2019. Bei Nichterfüllung der nun angeordneten Maßnahmen droht die BaFin der Bank mit Zwangsgeldern in nicht spezifizierter Höhe. Die Anordnung der BaFin ist seit 1. November bestandskräftig. Sie erfolge auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), hieß es.
„Wir bestätigen, dass die Deutsche Bank von der BaFin eine neue Verfügung erhalten hat, in der es um die Behebung von in der Vergangenheit festgestellten Defiziten innerhalb der bereits vereinbarten Fristen geht“, hieß es auf Anfrage bei der Deutschen Bank. In der Verfügung seien keine zusätzlichen Defizite festgestellt worden. „Wir haben uns mit der BaFin über die notwendigen Maßnahmen verständigt und bereits einen großen Teil davon umgesetzt. Wir werden auch weiterhin die nötigen Ressourcen einsetzen und eine entsprechende Priorisierung in der Bankführung sicherstellen, um unser Kontrollumfeld stetig zu verbessern und den Erwartungen der Aufsichtsbehörden zu entsprechen“, so eine Sprecherin.
Die Deutsche Bank muss gleich in mehreren Bereichen nachbessern. Es geht um das Onboarding von neuen Kunden wie auch um die Bewertung der Kundenrisiken. Auch die Überwachung des Korrespondenzgeschäftes und der Transaktionen muss verbessert werden. Die Deutsche Bank zählt zu den weltweit führenden Banken bei der Euro-Zahlungsabwicklung und ist einer der größten Clearer von Dollar-Zahlungen. Auch die Intervalle der Überprüfung bei der Geldwäscheprävention reichen der BaFin nicht aus.