Bericht über angebliche Einschüchterungsversuche

BaFin weist Vorwürfe von Krypto-Firmen zurück

Die BaFin wehrt sich gegen den Vorwurf, sie würde Antragsteller für Krypto-Lizenzen bedrohen. Es handele sich um ein transparentes und regelbasiertes Verfahren, so die Aufsichtsbehörde.

BaFin weist Vorwürfe von Krypto-Firmen zurück

BaFin weist Krypto-Vorwürfe zurück

Finanzaufsicht benachteiligt kleinere Unternehmen "selbstverständlich nicht"

bg Frankfurt

Die BaFin hat am Mittwoch anonym vorgebrachte Vorwürfe, sie würde die Lizenzanträge von Krypto-Start-ups unfair behandeln, zurückgewiesen. Diese waren über die Publikation "BTC Echo" lanciert worden. Dort heißt es, es habe Einschüchterungsversuche von Mitarbeitern der Behörde gegeben. Es sei bedrohend nahegelegt worden, die Anträge auf eine Kryptoverwahrlizenz zurückzuziehen, sonst folge eine Abweisung oder gar eine Klage.

Der BaFin zufolge kann von Einschüchterungsversuchen keine Rede sein. Für alle Unternehmen, die eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft beantragen, würden dieselben (regulatorischen) Anforderungen gelten, heißt es in einer Stellungnahme. "Selbstverständlich benachteiligt die BaFin kleinere Unternehmen bei der Erlaubniserteilung nicht. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass nicht alle Unternehmen, die eine Lizenz erhalten haben, zu großen Gruppen gehören."

Es gibt viel Austausch

Zu den acht bislang bewilligten Anträgen zählen unter anderem die des Fintechs Tangany und der Kryptobörse Bitpanda. Alle Anträge würden mit derselben Sorgfalt und Unvoreingenommenheit geprüft, stellt die BaFin mit Nachdruck fest.

Erklärend heißt es von der Behörde weiter, man versage eine Erlaubnis dann, wenn der Antrag nicht genehmigungsfähig sei, weil die regulatorischen Anforderungen nicht eingehalten werden. Und jeder im Markt weiß, dass während des Bearbeitungsprozesses ein ausführlicher Austausch stattfindet.

Mögliche Gründe für eine Ablehnung seien laut BaFin, dass Geschäftsleiter als nicht geeignet eingestuft oder die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nicht eingehalten werden. Einzig bei der Beurteilung von Geschäftsleitern besteht ein gewisser Spielraum.

Sachliche Mitteilungen wecken Zorn

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, dann bespricht die BaFin monierte Punkte oder unvollständige Angaben mit den Antragsstellern und gebe ihnen die Gelegenheit, "kostensparend ihre Anträge zurückzunehmen", heißt es. Diese sachlichen Mitteilungen haben offenbar für Zorn bei Antragstellern gesorgt, die wiederum ihren Investoren gegenüber Rechenschaft geben müssen, wenn man keine Lizenz erlangt.

Dass die Versagung einer Erlaubniserteilung nicht mit einer „oberflächlichen“ Begründung erfolgt, sondern nach gründlicher Prüfung aufgrund "erheblicher inhaltlicher Defizite" bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen, dürfte selbstverständlich sein, so die BaFin.

Die Öffentlichkeit wird nicht über abgelehnte Anträge informiert. Die BaFin macht lediglich über den elektronischen Bundesanzeiger bekannt, falls eine Erlaubnis nach § 64y KWG erlischt – ohne jedoch den Grund zu nennen.

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