Bahn frei für die Kryptofonds-Registerführer
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
Die Publikation der Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) am Freitag hat den Weg für entsprechende Registerführer abseits der klassischen Custodian-Branche frei gemacht – auch wenn der Verwahrer diese Anbieter den Vorgaben zufolge erst einmal beauftragen muss. Beim Bundesverband Alternative Investments (BAI), der im Zuge der Konsultation gegen ein „Verwahrstellenmonopol“ zu Felde gezogen war, setzt man jetzt auf die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG): „Wir hoffen nun, dass die KVG Verwahrern mitgeben werden, wen sie als Registerführer haben wollen“, sagt BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. „Ansonsten haben wir es mit einer Gatekeeper-Funktion zu tun, die möglicherweise verhindert, dass Registerführung anbietende Technologiefirmen zum Zuge kommen, wie es das Gesetz intendiert.“
Deren Zahl dürfte noch überschaubar sein, wie die erste Resonanz nahelegte. So waren im September vergangenen Jahres, acht Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG), Anmeldungen als Registerführer für Kryptowertpapiere noch Einzelfälle – die BaFin zählte zu diesem Zeitpunkt eine einstellige Anzahl entsprechender Absichtsanzeigen.
Eine dezentrale Registerführung soll die Kosten einer Emission drastisch sinken lassen, weil Börsen und Verwahrer als Intermediäre entfallen. Fürs Erste allerdings dürfte anderer Aufwand jegliche Einsparungen zunichtemachen, etwa weil Verträge neu zu fassen sind. Zu den Pionieren zählt etwa das Frankfurter Fintech Cashlink. Große Depotbanken dagegen scheuten bislang vor entsprechenden Anträgen zurück. Eingehender befassen sich die etablierten Spieler derweil mit der Kryptoverwahrung. So bestätigte im April die Commerzbank, sie bemühe sich um eine solche Lizenz. Wie die BaFin mitteilte, lagen ihr zu diesem Zeitpunkt 25 Anträge auf Zulassungen als Kryptoverwahrer vor, vier hatte sie schon genehmigt. Coinbase, die von Hauck Aufhäuser Lampe übernommene Kapilendo sowie das Start-up Tangany haben schon über entsprechende Lizenzen informiert.