BAI kritisiert Vorschläge zur Nachhaltigkeit

Offenlegungspflichten "viel zu granular"

BAI kritisiert Vorschläge zur Nachhaltigkeit

sto Frankfurt – Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) wendet sich mit deutlicher Kritik gegen die Vorschläge der EU-Aufsichtsbehörden zu künftigen Offenlegungspflichten der Finanzbranche in Sachen Nachhaltigkeit. Wie die Interessenvertretung der Anbieter alternativer Anlageprodukte in Deutschland mitteilte, drohten mit den vorgelegten Vorschlägen die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Finanzbranche “bürokratisch erstickt zu werden”. Die Vorschläge der Wertpapieraufsicht ESMA, der Bankenaufsicht EBA und der Versichereraufsicht EIOPA seien unverhältnismäßig, viel zu granular und nicht an Bedürfnissen der Investoren ausgerichtet. “Eine eingeschränkte Datenverfügbarkeit und fehlende Konsistenz zwischen politischen und Brancheninitiativen erfordern eine grundlegende Überarbeitung der Vorschläge”, fordert der BAI.Der vom BAI kritisierte Entwurf der sogenannten technischen Regulierungsstandards (RTS) basiert auf der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung), die Teil des Maßnahmenpaketes der Sustainable-Finance-Initiative der Europäischen Union ist. Die Regulierungsstandards enthalten detaillierte Vorgaben. Es geht um Inhalt, Methoden und Darstellung der produktbezogenen Offenlegung auf der Homepage und in periodischen Berichten. Zudem geht es um die Berichterstattung über mögliche nachteilige Auswirkungen auf definierte Nachhaltigkeitsindikatoren.”Immer größere Teile der Finanzbranche haben sich mittlerweile nachhaltiges Investieren auf die Fahnen geschrieben”, so BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. ESMA, EBA und EIOPA schössen nun deutlich übers Ziel hinaus. Der Vorstoß drohe die Bestrebungen der Finanzbranche deutlich zu bremsen, anstatt sie zu stützen. “Derart umfassende und detaillierte Vorgaben sind weder von der zugrundeliegenden Offenlegungsverordnung gefordert, noch korrespondieren sie mit den tatsächlichen risikobezogenen Informationsbedürfnissen der Investoren in Bezug auf ESG-Faktoren (Umwelt, Soziales, Governance)”, ergänzt Dornseifer.