Bank of England verbessert Einlagenschutz

Beträge bis zu 1 Mill. Pfund garantiert

Bank of England verbessert Einlagenschutz

hip London – Die Bank of England hat eine Reihe von Konsultationspapieren zur Verbesserung des Einlagenschutzes und zur Abwicklung maroder Banken vorgelegt. Damit will die bei der Zentralbank ansässige Bankenaufsicht Prudential Regulation Authority (PRA) im Falle einer weiteren Finanzkrise einen Ansturm auf wackelnde Kreditinstitute vermeiden, wie man ihn bei Northern Rock 2007 beobachten konnte.Halten Kontoinhaber vorübergehend mehr als die durch das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) geschützten 85 000 Pfund, etwa nach dem Verkauf einer Immobilie oder nach Auszahlung von Versicherungsleistungen, sollen bis zu 1 Mill. Pfund durch das FSCS garantiert werden. Damit seien 99 % aller Hausverkäufe in England und Wales und 92 % in London abgedeckt, heißt es in dem Konsultationspapier zum Thema Einlagenschutz. Zudem sollen die Kunden von Banken in Abwicklung bereits nach sieben Tagen auf ihr Geld zugreifen können und nicht erst – wie bislang vorgesehen – nach 20 Tagen.Bis zum 6. Januar 2015 sollen Banken eine vorläufige Planung dazu vorlegen, wie sie Kundeneinlagen von riskanteren Geschäften rechtlich und organisatorisch trennen wollen. Das sogenannte Ring-fencing soll die Kosten für die Steuerzahler senken, wenn eine Bank in Schieflage geraten sollte. Bis zu diesem Termin erwartet die Aufsicht auch Feedback der betroffenen Institute. Ab dem 1. Januar 2019 wird es für Banken mit Einlagen von mehr als 25 Mrd. Pfund obligatorisch. “Ring-fencing wird die Belastbarkeit der Banken verbessern, indem es sie gegen Schocks schützt und eine ordentliche Abwicklung erleichtert”, sagte Andrew Bailey, der Chief Executive der PRA. “Beides ist für ein stabiles Finanzsystem notwendig.”Auch wer eine private Rentenversicherung, eine Lebens- oder eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung besitzt, genießt im Falle des Untergangs des von ihm genutzten Versicherers künftig einen größeren Schutz. Statt wie bislang 90 % sollen Kunden bestimmter Versicherungsarten künftig 100 % der vereinbarten Leistungen ausgezahlt werden.