Banken bezweifeln Rechtsbasis für EU-Einlagenschutz

Börsen-Zeitung, 20.4.2016 fed Brüssel - Die deutsche Kreditwirtschaft stellt in einem Gutachten die Rechtsgrundlage des EU-Vorstoßes für eine europäische Einlagensicherung infrage - und damit den Gesetzesvorschlag an sich. Deutschlands Banken und...

Banken bezweifeln Rechtsbasis für EU-Einlagenschutz

fed Brüssel – Die deutsche Kreditwirtschaft stellt in einem Gutachten die Rechtsgrundlage des EU-Vorstoßes für eine europäische Einlagensicherung infrage – und damit den Gesetzesvorschlag an sich. Deutschlands Banken und Sparkassen kontern damit die Rechtsposition der EU. Denn die EU-Kommission hatte im vergangenen Herbst ihren Gesetzesvorschlag für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf den Binnenmarkt-Artikel (Art. 114) des EU-Grundvertrags gegründet – und der Juristische Dienst des EU-Rats hatte diese Vorgehensweise für zulässig erklärt.Das Gutachten im Auftrag der deutschen Kreditwirtschaft sieht das ganz anders. Die Abgaben der Banken an den gemeinsamen Sicherungsfonds seien keine bloßen Verwaltungsgebühren, sondern Kapitaltransfers in beachtlichem Umfang. Für eine solche Übertragung der Abgabenhoheit an eine EU-Agentur bedürfe es indes zumindest der einstimmigen Zustimmung aller EU-Staaten, wenn nicht gar einer Vertragsänderung, so das Gutachten.—– Kommentar auf dieser Seite- Bericht Seite 3