Banken droht Nachspiel zu Cum-cum-Geschäften

Schäfer und Walter-Borjans streiten über BFH-Urteil

Banken droht Nachspiel zu Cum-cum-Geschäften

wf Berlin – Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) rechnet für diverse Banken mit einem rechtlichen Nachspiel zu sogenannten Cum-cum-Steuersparmodellen. “Einige Finanzinstitute werden von uns in den kommenden Wochen Bescheide mit für sie unerfreulichen Nachrichten bekommen”, erklärte Schäfer in Wiesbaden. Dies sei ganz im Sinne der Steuerzahler. Er reagierte damit auf Kritik seines Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD). Dieser hatte eine – aus seiner Sicht voreilige – Veröffentlichung eines Verwaltungsschreibens aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) als Richtschnur für die Länderfinanzbehörden in Sachen Cum-cum-Dividendenstripping moniert. “Wir handeln jetzt”, erklärte Schäfer. “Andere beschweren sich offenbar lieber, und das auch noch zu spät.” Walter-Borjans hat laut Medienberichten die Leitlinie noch diskutieren wollen. Das BMF-Schreiben wertet er nun quasi als Freibrief für Banken, dass Cum-cum-Geschäfte rechtens gewesen seien.Seit Jahresbeginn 2016 sind diese steuersparenden Aktientransaktionen über den Dividendenstichtag hinweg ohnehin nicht mehr möglich. Im BMF-Schreiben geht es um die Behandlung der Altfälle. Ziel von Cum-cum-Transaktionen war es, die Kapitalertragsteuerpflicht für ausländische Anleger von 15 % auf null herunterzuschleusen. Dies gelang durch Einschaltung eines Inländers, der die Steuer anrechnen kann.Hintergrund des BMF-Schreibens ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Sommer 2015. Das Gericht hatte – entgegen seiner jahrelangen Rechtsprechung – ein Cum-cum-Geschäft für unzulässig erklärt. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums und mehrheitlich der Bundesländer betrifft dies aber nur Ausnahmefälle. Dies greift das BMF-Schreiben auf und regelt konkret, wann bei einer Wertpapierleihe das wirtschaftliche Eigentum und damit der Steuererstattungsanspruch auf den Entleiher übergeht. Walter-Borjans hält das BFH-Urteil für breiter anwendbar.In Berlin verteidigt Finanzstaatssekretär Michael Meister die Veröffentlichung. “Weiteres Abwarten, bis jeder von allen einzelnen Formulierungen überzeugt ist, hätte keine Steueransprüche gesichert”, erklärte er. Vielmehr wären die Vorgaben an die Finanzämter und die Einleitung der Maßnahmen weiter verzögert worden. Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November könnten die Finanzämter nun rechtzeitig die zum Jahresende drohende Verjährung in offenen Fällen unterbrechen, die als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch zu werten sind. Walter-Borjans habe die Finanzministerkonferenz am 10. November verstreichen lassen. Aus seinem Haus sei nach Monaten der Diskussion lediglich ein schriftlicher Vorbehalt gekommen.