Aufsicht

Banken kritisieren BaFin-Rundschreiben scharf

Die deutsche Aufsicht setzt nach acht Jahren Vorgaben der EU zu Bankprodukten um. Die Bankenverbände halten das neue Rundschreiben für überflüssig.

Banken kritisieren BaFin-Rundschreiben scharf

Banken kritisieren BaFin-Rundschreiben

Aufsicht setzt Regeln zur Überwachung und Governance bei einfachen Produkten um

wbr Frankfurt

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert das neue Rundschreiben der BaFin zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft. "Es existieren bereits heute zahlreiche und detaillierte EU-Anforderungen an Bankprodukte im Privatkundengeschäft", heißt es auf Anfrage von der DK, in der die Bankenverbände BVR, BdB, DSGV, VÖB und VDP zusammengeschlossen sind.

Mit dem Rundschreiben setzt die BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht in die deutsche Aufsichtspraxis um. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority/EBA) hatte schon 2015 Vorgaben für die Überwachung und Governance von Bankprodukten erlassen. Diese enthalten Regelungen beispielsweise für Verbraucherdarlehen, Einlagenprodukte und Zahlungsdienste. Die Regeln richten sich an Produkthersteller und -vertreiber.

Kurze Fristen

Die im BaFin-Rundschreiben 8/2023 formulierten Anforderungen sind von den betroffenen Unternehmen vom 1. Mai 2024 an einzuhalten, heißt es in der Mitteilung der Finanzaufsicht vom Montag. Die Bankenverbände halten die Frist für viel zu kurz. Angemessen seien anderthalb Jahre.

Bevor es zur nationalen Umsetzung kam, musste jedoch erst eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, da Zweifel an einer ausreichenden Grundlage im europäischen Recht bestanden. Mitte 2021 hat der EuGH klargestellt, dass die 2015 veröffentlichten EBA-Leitlinien für Bankprodukte im Privatkundengeschäft in die deutsche Verwaltungspraxis übernommen werden müssen.

Vor diesem Hintergrund und einer Neubewertung der Rechtsgrundlagen hatte die BaFin im Februar um Stellungnahmen gebeten. Die DK hatte in dem Zusammenhang bei vielen Aspekten eine Klarstellung bzw. Konkretisierung angeregt. Die finale Fassung entspricht jedoch weitgehend dem zur Konsultation gestellten Entwurf.

Hoher Aufwand

Die DK kritisiert jetzt, dass mit dem neuen BaFin-Rundschreiben auch für einfachere Produkte mit aus Verbrauchersicht geringerer Komplexität umfassende Vorgaben gemacht werden, zum Beispiel Einlagen- und Zahlungsverkehrsprodukte. "Der hohe Aufwand für Kreditinstitute bei der Umsetzung einschließlich Einführung neuer Prozesse und Dokumentationen steht aus DK-Sicht in keinem angemessenen Verhältnis mit einem unterstellten Nutzen für die Verbraucher." Das vorgelegte Rundschreiben sei aus Sicht der Kreditwirtschaft ein weiteres Beispiel für sich überschneidende und teils inkonsistente Anforderungen durch unterschiedliche europäische und nationale Standardsetzer und erhöhe die Bürokratie und damit die Regulierungskosten gerade im Segment vergleichsweise einfacher Produkte erheblich.

Weitreichende Änderungen

Aus Sicht der Beratungsgesellschaft KPMG war absehbar, dass die Leitlinien sich erheblich auf die Organisationsstrukturen und -prozesse von Banken auswirken dürften. Denn da die Leitlinien, wie durch die Regeln beabsichtigt, den Anlegerschutz fördern und die Produktvielfalt auf einen sinnvollen Kern reduzieren sollen, gebe es weitreichende Änderungen, schreibt KPMG in einem Papier.

Betroffen seien alle Institute gemäß KWG und ZAG sowie deren Vertriebspartner, die gegenüber Privatkunden und Existenzgründern einfache Bankdienstleistungen erbringen und vertreiben würden.

Die durch die EBA-Leitlinien und die jetzt erfolgte Umsetzung mit dem BaFin-Rundschreiben zu erwartenden Änderungen dürften für praktisch alle Banken und ihre Vertriebspartner eine große Herausforderung darstellen. Das betreffe insbesondere die Prozessgestaltung, technische Umsetzung und Dokumentation.

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