Zukunftsfinanzierungsgesetz

Banken sehen „Verbot“ für Restschuldversicherung

Sieben Tage sollen künftig vergehen, ehe ein Bankkunde zusätzlich zum Kreditvertrag auch eine Restschuldversicherung abschließen kann. Die Branche fürchtet einen Zusammenbruch des Geschäfts.

Banken sehen „Verbot“ für Restschuldversicherung

Banken sehen "Verbot" für Restschuldversicherung

Fachverband: Geplante Frist von sieben Tagen würde Geschäft vereiteln – Hoffen auf EU-Recht

jsc Frankfurt

Die deutschen Konsumkreditbanken warnen vor einem Zusammenbruch der Vermittlung von Restschuldversicherungen. Weil das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz eine Wartefrist von sieben Tagen vorsieht, ehe eine Privatperson passend zum Kredit eine Versicherung abschließen kann, sagt der Bankenfachverband ein Ende des Geschäfts voraus. „Eine Cooling-off-Phase käme faktisch einem Verkaufs- und Produktverbot gleich“, schreibt der Verband. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert den Vorstoß, warnt aber nicht vor einem Zusammenbruch.

Finanzausschuss hat entschieden

Der Finanzausschuss im Bundestag hatte am späten Mittwochabend einen Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes verabschiedet, der eine Reihe neuer Vorhaben regelt. Ein Vertrag zu einer Restschuldversicherung, die sich auf ein Verbraucherdarlehen bezieht, darf demnach nur dann abgeschlossen werden, wenn ein Kunde frühestens eine Woche nach Abschluss des Darlehens dem zusätzlichen Versicherungsvertrag zustimmt. Der Gesetzentwurf wurde am Freitag vom Bundestag verabschiedet, muss aber noch durch den Bundesrat. Eine Wartefrist von sieben Tagen hatten die Verbraucherzentralen bereits vor Jahren gefordert.

Die Siebentagefrist wäre der zweite Einschnitt für den Vertrieb von Restschuldversicherungen: Seit Mitte 2022 gilt ein Provisionsdeckel von 2,5% für die vermittelnden Banken, die seither deutlich geringere Erträge aus der Vermittlung ziehen. So nahm die Teambank infolge des Deckels allein im ersten Halbjahr diesen Jahres rund 26 Mill. Euro weniger an Provisionserträgen ein, wie im Halbjahresbericht der Konzernmutter DZ Bank nachzulesen ist. Das Beitragsvolumen der Versicherer wiederum liegt laut GDV-Schätzung bei 4 Mrd. Euro im Jahr 2022.

Koppeln verboten, bündeln erlaubt

Bankenfachverband und GDV argumentieren, dass der geplante Entwurf EU-Recht widerspreche. Sie verweisen auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Eine Restschuldversicherung darf demnach zwar nicht an einen Kreditvertrag „gekoppelt“, wohl aber mit dem Darlehen „gebündelt“ werden. Eine Bank darf einen bestimmten Vertrag zur Restschuldversicherung also nicht zur Bedingung für einen Kreditvertrag machen, sie darf aber beide Verträge in einem Paket anbieten. Das ausdrückliche Okay des EU-Gesetzgebers für ein „gebündeltes“ Angebot sehen die Branchenverbände durch die Wartefrist verletzt.

Restschuldversicherungen springen etwa ein, wenn ein Kreditnehmer arbeitslos wird, schwer erkrankt oder stirbt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte bereits im Mai 2022, dass viele Verträge teuer seien und nicht alle Fälle abdeckten. „Restschuldversicherungen lohnen nicht immer“, lautet das Fazit.

Skeptische Bankkunden

Umstritten ist, ob sich Bankkunden unter Druck gesetzt sehen, eine Versicherung zusätzlich zum Kreditvertrag abzuschließen. Die Versicherer haben mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung reagiert: „Kunden erhalten einen klaren Hinweis darauf, dass sie den Abschluss der Restkreditversicherung widerrufen können, ohne den Kreditvertrag insgesamt rückgängig machen zu müssen“, heißt es dort.

Zwar bemerken acht von zehn Versicherten den Hinweis, dass ein Darlehen auch ohne die Versicherung abgeschlossen werden kann, wie die BaFin 2019 in einer Umfrage herausfand. Rund 55% der Kunden vermuten aber, dass sie den Kredit sonst nicht erhalten hätten oder zumindest höhere Zinsen zahlen müssten.