GASTBEITRAG

Banken sind für PSD2 gut gerüstet

Börsen-Zeitung, 8.12.2016 Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, da sind sich viele Experten einig, könnte den Bankenmarkt noch einmal völlig neu aufmischen. Was wird künftig anders sein? Mit der PSD2 wird der Zahlungsverkehr im EU-Raum weiter...

Banken sind für PSD2 gut gerüstet

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, da sind sich viele Experten einig, könnte den Bankenmarkt noch einmal völlig neu aufmischen. Was wird künftig anders sein? Mit der PSD2 wird der Zahlungsverkehr im EU-Raum weiter für Nichtbanken geöffnet. Ein standardisierter Zugang zur Bankinfrastruktur und zu Kundendaten der Institute soll die Eintrittsbarrieren für sogenannte Drittdienste verringern. Hinter der Richtlinie, die bis Januar 2018 in das jeweilige Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, steht die erklärte Absicht, Innovationen und Wettbewerb im Zahlungsverkehr und bei kontobezogenen Dienstleistungen durch neue Anbieter zu fördern. Diesen wettbewerbs- und industriepolitischen Ansatz unterstützen wir ausdrücklich. Die konkrete Umsetzung lässt allerdings noch die eine oder andere Frage offen.Um es gleich vorwegzunehmen: Die privaten Banken scheuen keine neuen Wettbewerber. Das immer wieder bemühte Stereotyp von den verschlafenen Banken, denen die agilen Fintechs die Butter vom Brot wegessen, hält der Wirklichkeit nicht stand. Banken investieren auf breiter Front in ihre digitale Zukunft; mit den Fintechs sind bereits viele fruchtbare Partnerschaften entstanden. Durch die PSD2 werden nun Angebote bei den Diensten Zahlungsauslösung und Kontoinformationen gesetzlich geregelt. Ein Beispiel: Kunden, die Konten bei mehreren Banken haben, können einen Anbieter beauftragen, ihnen regelmäßig einen umfassenden Überblick über ihre Aktivitäten inklusive eines Gesamtsaldos all ihrer Zahlungsein- und -ausgänge zu verschaffen. Diese Dienstleistung wird schon heute von Banken angeboten – durch den standardisierten Kontozugang kann diese aber weiter ausgebaut werden. Dies ist nur ein Beispiel, es gibt viele weitere. Unbestritten ist: Mehr Flexibilität im Markt nutzt dem Kunden und treibt den Wettbewerb voran. Fragwürdige AspekteMindestens zwei Aspekte der PSD2 sind allerdings aus Sicht der Banken fragwürdig. Erstens: Wenn die kontoführenden Banken Drittdiensten einen kostenlosen Zugang zu ihren Kundenkonten und -informationen verschaffen müssen, wird dem Fairnessgedanken nicht wirklich Rechnung getragen. Die hiermit verbundenen Investitionen bei den Banken sind beträchtlich und kommen einer Anschlussfinanzierung von Wettbewerbern sehr nahe. Zum Vergleich: Unternehmen im Energie- und Transportsektor müssen zwar ihre Infrastruktur auch für andere Dienstleister öffnen, umsonst ist dies für die Wettbewerber allerdings nicht. Wenn nun also die Banken darauf verpflichtet werden, kostenlos Schnittstellen für Drittparteien zu schaffen, passt dies nicht zu den bisherigen Marktöffnungsmodellen, die einen fairen Interessenausgleich vorsehen.Zweitens: Banken müssen ein effizientes Verfahren entwickeln, das von den betreffenden Drittdiensten genutzt werden kann. Zugleich müssen sie aber für angemessene Sicherheitsmaßnahmen sorgen und den Schutz ihrer Kundendaten garantieren. Dies ist ein Spagat, der alles andere als leicht ist. “Sensible Zahlungsdaten” dürfen unter bestimmten Umständen nicht an die Drittdienste weitergegeben werden, heißt es in der Richtlinie. Es ist allerdings unklar, was “sensible Zahlungsdaten” sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich keine genaue Definition gegeben. Die kontoführenden Banken werden damit vor der Herausforderung stehen, in jedem konkreten Fall entscheiden zu müssen, was unter diese Kategorie fällt und was nicht. Wenn eine kontoführende Bank den Begriff sehr eng auslegt, könnte dies als ein Verhalten zu Lasten der Drittanbieter gewertet werden. Wenn sie ihn zu weit auslegt, könnte die Bank wegen unzulässiger Datenweitergabe belangt werden – auch vom Kunden selbst.Während der Gesetzgeber an diesen Stellen schwammig bleibt, geht er in anderen Punkten zu sehr ins – technische – Detail und nimmt dem Markt dadurch Flexibilität, die er ihm durch die Richtlinie doch eigentlich erst geben wollte. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass nur ein Teil der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs durch den Regelungsrahmen explizit abgedeckt wird. Die Richtlinie ist mehr oder weniger auf das heutige Angebot fixiert; was das für neue, heute noch unbekannte Produkte bedeutet, bleibt unklar. Dabei zeichnet sich die Digitalisierung gerade dadurch aus, dass sich Ideen Bahn brechen, an die vorher niemand gedacht hat.Worauf kommt es nun an? Die erwähnten Schwachstellen sollten möglichst korrigiert werden. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass durch die PSD2 keine Risiken entstehen, die das Gesamtsystem gefährden. Insbesondere darf das Grundvertrauen der Bankkunden nicht gefährdet werden, andernfalls würden alle Beteiligten – Banken wie Drittanbieter – Nachteile erleiden. Um es aber klar zu sagen: In der Richtlinie steckt viel Sinnvolles. Der mit der PSD2 verfolgte Ansatz, europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen und damit Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, ist richtig und notwendig. Und ebenso war es überfällig, ein Regelwerk zu schaffen, in das auch Drittanbieter einbezogen werden.Die neue Zahlungsdiensterichtlinie ist für alle Beteiligten eine Herausforderung und gleichzeitig eine Chance – was wie eine Floskel klingt, trifft auf die Banken uneingeschränkt zu. Nehmen die Institute PSD2 offensiv an, können sie frühzeitig neue Angebote mit smarten Funktionen entwickeln und sich so im Markt als innovativer Dienstleister profilieren.Neue Geschäftsfelder und Serviceangebote müssen keineswegs – als wäre dies ein Naturgesetz – durch Drittanbieter besetzt und entwickelt werden. Nicht zuletzt durch Partnerschaften und Kooperationen mit den digitalen Wettbewerbern könnten die Banken Lösungen entwickeln, die die Kunden nachhaltig überzeugen. Auch wenn noch einige offene Fragen geklärt werden müssen – die privaten Banken sind gut gerüstet für den digitalen Wettbewerb der nächsten Jahre.—-Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer, Mitglied des Vorstands Bundesverband deutscher Banken e. V.