Kontoführungsgebühren

Banken tricksen im AGB-Streit

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken dürfte nach Einschätzung von Verbraucherschützern einen langen Streit um Kontogebühren auslösen. Wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale...

Banken tricksen im AGB-Streit

dpa-afx Stuttgart

Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofes zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken dürfte nach Einschätzung von Verbraucherschützern einen langen Streit um Kontogebühren auslösen. Wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart auf Anfrage berichtete, wollten zwar zahlreiche Banken gezahlte Gebühren erstatten. Einige Kreditinstitute drohten jedoch gleichzeitig mit einer Kontokündigung. Man werde im Zusammenhang mit dem Urteil und seinen Folgen auch rechtliche Schritte gegen eine große Ge­nossenschaftsbank im Südwesten ­prüfen.

Der BGH hatte im April entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Nach Auffassung der Stiftung Warentest müssen Banken und Sparkassen Kontogebühren in Milliardenhöhe erstatten.

Die Verbraucherzentrale in Stuttgart nahm explizit die Gebührenpraxis der Sparda-Bank Baden-Württemberg ins Visier. In Schreiben an ihre Kunden werde im Fall einer Rückerstattung eine Art Strafgebühr in Aussicht gestellt, monierte die Verbraucherzentrale. Das Kreditinstitut wies auf Anfrage die Vorwürfe zurück. „Unsere Vorgehensweise sehen wir als logische Konsequenz aus dem Urteil“, erklärte ein Sprecher. Kunden, die dies wollten, bekämen Gebühren zurück. Dann sei eine neue Vereinbarung nötig, mit einer monatlichen Gebühr von 7,50 Euro. Verzichtet der Kunde auf die Erstattung, bleibt es bei 5 Euro.

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