Regulierung

Bankenabwickler pochen auf Fondsvorgaben

In der Diskussion um das Volumen des Bankenabwicklungsfonds SRF hat Elke König, Chair der EU-Bankenabwicklungsbehörde SRB, am Montag an den einschlägigen Rechtstext erinnert und klare Worte gefunden. Wer in der EU eine Bank betreibe, müsse die regulatorischen Kosten berücksichtigen.

Bankenabwickler pochen auf Fondsvorgaben

bn Frankfurt

Die EU-Bankenabwicklungsbehörde Single Resolution Board (SRB) pocht in Reaktion auf Lobbybemühungen der Kreditwirtschaft auf die prozentualen Vorgaben zur Ausstattung des Bankenabwicklungsfonds SRF. „Wer in der EU eine Bank betreibt, muss die regulatorischen Kosten im Geschäftsmodell berücksichtigen“, erklärte SRB-Chair Elke König zu Wochenbeginn auf einer Pressekonferenz. Laut EU-Recht müsse der Fonds Ende 2023 ein Volumen von 1% der gedeckten Einlagen erreichen. „Es ist die Aufgabe des SRB, diese Regel umzusetzen, und genau dies tun wir“, erklärte sie.

Angesichts der Pandemie waren schon im vergangenen Jahr, etwa beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), Forderungen laut geworden, die Abgabe zur Finanzierung des Fonds auszusetzen, welche die Banken 2020 hierzulande 2,2 Mrd. Euro gekostet hat. In den vergangenen Monaten zielten die Bemühungen zudem darauf ab, den Umfang des Fonds auf das ursprünglich in Rede stehende Volumen von 55 Mrd. Euro zu beschränken. Dieser Betrag sei eine reine Schätzung gewesen zur Frage, was 1% der gedeckten Einlagen bedeuten könnte, als der Fonds in den Jahren 2012 und 2013 konzipiert worden sei, erklärte König am Montag. „In der Gesetzgebung kann ich davon nichts sehen“, fügte sie mit Blick auf diese Zahl hinzu. Angesichts eines steigenden Einlagenvolumens geht der SRB längst von einem Volumen von etwa 70 Mrd. Euro aus. Eine Konsultation zu den Beiträgen der Banken im laufenden Jahr hat die EU-Behörde Anfang März begonnen. „Wir dürften steigende Beiträge sehen“, prognostizierte SRB-Vize-Chair Jan Reinder De Carpentier zu Wochenbeginn.

Deutsche Bank rudert zurück

In der Kreditwirtschaft scheint inzwischen angekommen zu sein, dass es zu einer Begrenzung des Fonds auf 55 Mrd. Euro nicht kommen wird. So musste am Donnerstag die Deutsche Bank, die auf Basis dieser Prämisse eine Halbierung ihrer Belastung aus der Bankenabgabe im laufenden Jahr in Aussicht gestellt hatte, diese Prognose auf einer Investorenkonferenz kassieren und vielmehr Kosten von rund 600 Mill. Euro wie im vergangenen Jahr ankündigen. Den entsprechenden Mehraufwand will sie andernorts kompensieren.

Mit Blick auf die Folgen der Pandemie erklärte König, bislang seien Banken Teil der Lösung und nicht Teil des Problems: „Lassen Sie uns hoffen, dass es so bleibt.“ Wenn die öffentlichen Hilfen wie erwartet sukzessive ausliefen, dürften die Bestände an notleidenden Krediten nach und nach zunehmen. Allerdings sei das Ausmaß des Anstiegs anhand von Daten der Vergangenheit nur schwierig zu extrapolieren. Banken sollten sich in jedem Fall beizeiten darauf vorbereiten. Frühzeitige Vorsorge habe noch nie geschadet.

Abermals plädierte sie für die Einführung eines European Deposit Insurance System (Edis). Diskrepanzen im Einlegerschutz über die Länder der Bankenunion hinweg, was etwa die Kategorisierung von Einlegern und Entschädigungsprozesse angeht, resultierten für Einleger in der EU in Inkonsistenzen beim Zugang zu finanziellen Sicherheitsnetzen.

Zu den Modalitäten der Entschädigung von Einlegern bei der Greensill Bank und etwaigem Reformbedarf des freiwilligen Einlagenschutzes des BdB nach dem jüngsten Entschädigungsfall wollte sich König nicht äußern mit der Begründung, dies sei ein privates System. Die Bewertung der Frage, ob die vorangegangene Kommunikation zwischen BdB und BaFin schnell genug und gut statt­gefunden habe, überlasse sie dem Nachfolger von Präsident Felix Hufeld­.